Baulandkataster für Wohnen
Mit dem Baulandkataster können sich Bauwillige einen Überblick über vorhandene und theoretisch mobilisierbare Baulandpotenziale innerhalb des besiedelten Stadtgebietes verschaffen. Das Baulandkataster beinhaltet unbebaute oder geringfügig bebaute Grundstücke innerhalb der bebauten bzw. bebaubaren Siedlungsflächen einer Stadt.
Details
Das Baulandkataster dient der Information von Grundstückseigentümern und interessierten Bauwilligen. Es begründet kein Baurecht. Aus dem Baulandkataster können keine planungs- oder bauordungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden. Es dient als Informationsgrundlage für Bau- bzw. Kaufwillige.
Bau- bzw. Kaufwillige können über ein Formular im Kartenportal ihr Interesse an einem Grundstück bekunden. Dieses Formular kann nach Auswahl einer interessierenden Fläche im Baulandkataster(Link ist extern) ausgefüllt werden. Im Anschluss werden die ausgefüllten Interessensbekundungen durch die Verwaltung der Stadt Jena an den bzw. die Eigentümer weitergeleitet (ohne Gewähr auf Rückantwort).
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch | keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Gebühren
Es entstehen keine Gebühren.
Rechtsgrundlagen
Die gesetzliche Grundlage - § 200 (3) des BauGB - regelt den Rahmen für eine Veröffentlichung dieser Flächen:
Die Gemeinde kann sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Flächen in Karten oder Listen auf der Grundlage eines Lageplanes erfassen, der Flur- und Flurstücksnummern, Straßennamen und Angaben zur Grundstücksgröße enthält (Baulandkataster). Sie kann die Flächen in Karten oder Listen veröffentlichen, soweit der Grundtückseigentümer nicht widersprochen hat. Die Gemeinde hat ihre Absicht zur Veröffentlichung einen Monat vorher öffentlich bekannt zu geben und dabei auf das Widerspruchsrecht der Grundstückseigentümer hinzuweisen.
Grundstückseigentümer können mit einem gesonderten Formular (siehe Downloads) auch nach der Veröffentlichung des Katasters von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Manuel Meyer | Teamleiter Grundlagen Stadtentwicklung Team Grundlagen Stadtentwicklung |
E-Mail: manuel.meyer@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-5211 Fax: 0049 3641 49-5205 |
Yvonne Sittig | Sachbearbeiterin Flächennutzungsplanung Team Grundlagen der Stadtentwicklung |
E-Mail: yvonne.sittig@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-5215 Fax: 0049 3641 49-5205 |