Bebauungspläne - Auskunft und Beratung
Während der Aufstellung von Bebauungsplänen ergeben sich oft Nachfragen der Öffentlichkeit zu Inhalt und Auswirkungen dieser Planungen. Das Beratungsangebot der Mitarbeitenden besteht nicht nur für die Öffentlichkeit, Investoren, Planungsbüros und Gutachter, sondern ebenso für Vertreter aus Politik und Wirtschaft.
Details
Die Mitarbeitenden des Teams Bauleit- und Grünplanung beraten insbesondere die beauftragten Planungsbüros und Investoren und stehen der interessierten Öffentlichkeit für Nachfragen zu sämtlichen laufenden Verfahren im Bereich der verbindlichen Bauleitplanung zur Verfügung.
Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch | keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Gebühren
Für die Beratung und Erteilung von Auskünften entstehen keine Gebühren.
Rechtsgrundlagen
Die Erstellung von Bauleitplänen ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde.
Rechtsgrundlagen sind im wesentlichen das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO), die Thüringer Bauordnung (ThürBO) und die Thüringer Kommunalordnung (ThürKO).
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Henrik Neumann | Fachdienstleiter Fachdienst Stadtplanung |
E-Mail: fd-stadtplanung@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-5225 Fax: 0049 3641 49-5205 Raum: 02_14 |