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Betreuerbestellung - Betreuungsverfahren

Seit Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes 1992 ist an die Stelle der Vormundschaft und Pflegschaft für Erwachsene das Amt des Betreuers getreten. Ein Betreuer wird vom Betreuungsgericht bestellt, wenn ein Bürger (der Betroffene) infolge einer Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten nicht selbst besorgen kann und keine Vorsorgevollmacht erteilt hat bzw. über andere Hilfen verfügt.

Innerhalb der ihm zugewiesenen Aufgabenkreise unterstützt der Betreuer den betreuten Menschen bei der Entscheidungsfindung. Sowohl die betreute Person als auch der Betreuer sind unterschriftsberechtigt (Doppelzuständigkeit). Der Betreuer darf nur dann Vertreterentscheidungen treffen, wenn die betreute Person mangels freiem Willen nicht in der Lage ist, für sich zu handeln, ohne sich selbst erheblichen Schaden zuzufügen.

Anregung eines Betreuungsverfahrens

Ein Betreuungsverfahren kann bei der Betreuungsbehörde von jeder Person, Ärzt/-innen, Institutionen oder Vereinen angeregt werden. Zur Anregung einer Betreuung beraten Sie unsere Mitarbeiter gern.

Ein betroffener Mensch selbst kann einen Antrag auf einen Betreuer/-in stellen. Hierzu ist es hilfreich, wenn eine bereits unterschriebene datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung (siehe Downloads) beigefügt wird. Das Amtsgericht Jena befindet sich im

Justizzentrum

Rathenaustr. 13

07745 Jena

Tel. 0049 3641 3070.

Verfahrenschritte des Betreuungsgerichtes

Das Betreuungsgericht fordert zunächst bei der Betreuungsbehörde einen Sozialbericht zur Frage der Notwendigkeit einer Gerichtsbetreuung an. Der Betroffene wird schriftlich von der Einleitung des Verfahrens unterrichtet. Wenn die Betreuungsbehörde die Betreuung befürwortet, beauftragt das Gericht einen ärztlichen Sachverständigen zur Frage der medizinischen Voraussetzungen für eine Gerichtsbetreuung. Kann der Betroffene im Rahmen des Verfahrens gegenüber dem Betreuungsgericht seinen Willen nicht ausreichend mitteilen, so muss ihm für dieses Verfahren ein Beistand (Verfahrenspfleger) beigeordnet werden.

Letzter Verfahrensschritt ist die persönliche Anhörung durch den Betreuungsrichter/-in.

Abschließend wird mit einem Beschluss des Betreuungsgerichtes entweder ein Betreuer/-in bestellt oder es wird die Betreuung abgelehnt.

Gegen den Beschluss des Betreuungsgerichts kann die betroffene Person oder ein nahe/r Angehöriger/-in Rechtsmittel (Beschwerde) einlegen.

Auch der Verein Grenzenlos e. V. berät zur Einleitung eines Betreuungsverfahrens. Dieser Verein übernimmt auch gerichtliche Betreuungen. Er ist als "Betreuungsverein" im Sinne des Betreuungsgesetzes anerkannt.

Tag Zeiten

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr

 

Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Isabell Kretschmer

Sozialarbeiterin

Team Betreuungsbehörde

E-Mail: Isabell.kretschmer@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4646

Fax: 0049 3641 49-4604

Raum: 2.32

Herr Torsten Müller

Sozialarbeiter

Team Betreuungsbehörde

E-Mail: torsten.mueller@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4648

Fax: 0049 3641 49-4604

Raum: 2.28

Herr Thomas Peuker

Sozialarbeiter

Team Betreuungsbehörde

E-Mail: thomas.peuker@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4647

Fax: 0049 3641 49-4604

Raum: 2.33

Frau Gunda Metzler-Ruder

Sozialarbeiterin

Team Betreuungsbehörde

E-Mail: gunda.metzler-ruder@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4652

Fax: 0049 3641 49-4604

Raum: 2.17

Frau Katharina Schmidt

Sozialarbeiterin

Team Betreuungsbehörde

E-Mail: katharina.schmidt@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4605

Fax: 0049 3641 49-4604

Raum: 2.31

Standort

Team Betreuungsbehörde

Lutherplatz 3
07743 Jena
Deutschland