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Bewohnerparkausweis beantragen

Online beantragen

Sie können einen Bewohnerparkausweis (auch Anwohnerparkausweis genannt) persönlich oder online beantragen(Link ist extern).

Jeder Anwohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis. Dieser berechtigt den Anwohner ein von ihm ständig bzw. dauerhaft genutztes Fahrzeug in der entsprechenden Bewohnerparkzone zu parken.

Anspruchsberechtigt ist

  • wer in der jeweiligen Bewohnerparkzone seinen Hauptwohnsitz hat und
  • nachweislich keinen privaten Stellplatz in seiner Parkzone hat und
  • für ein Kraftfahrzeug (mit weniger als 3,5 t Gesamtgewicht) als Halter zugelassen ist oder
  • ein Kraftfahrzeug nachweislich zur ständigen Benutzung hat.

Fahrzeug am Hauptwohnsitz anmelden

Antragsteller, die Halter eines Fahrzeuges mit auswärtigen oder ausländischen Kennzeichen sind, beachten bitte, dass der Fahrzeughalter gemäß § 46 FZV verpflichtet ist, sein Fahrzeug am Hauptwohnsitz anzumelden.

Da der Bürgerservice auch Zulassungsbehörde ist, wird in diesen Fällen nur dann ein neuer Bewohnerparkausweis zugeteilt, wenn der Halter auch gleichzeitig die Umschreibung des Fahrzeuges nach Jena beantragt.

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (im Original)
  • ggf. schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters der ständigen bzw. dauerhaften Überlassung des Fahrzeugs zur Benutzung durch Ihre Person - nur erforderlich, wenn Sie nicht Halter des Fahrzeuges sind und Ihnen ein Fahrzeug zur ständigen bzw. dauerhaften Nutzung überlassen wurde
  • ggf. eine schriftliche Vollmacht - sofern eine andere Person in Ihrem Namen die Beantragung vornehmen soll, Achtung: Onlineanträge müssen persönlich gestellt werden

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online(Link ist extern) oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr
Samstage im Monat Tage Zeiten
April 12.04.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Mai 03.05. und 17.05.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Juni 07.06. und 21.06.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Juli 05.07. und 19.07.2025 09:00 - 13:00 Uhr
August 02.08. und 16.08.2025 09:00 - 13:00 Uhr
September 06.09., 13.09. und 27.09.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 11.10. und 25.10.2025 09:00 - 13:00 Uhr
November 08.11. und 22.11.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 06.12. und 20.12.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Leistungen Gebühr
Ausstellung des Bewohnerparkausweises im Bürgerservice (für ein Jahr) 120,00 €
Ausstellung des Bewohnerparkausweises online (für ein Jahr) 120,00 €
Ersatz nach Verlust 10,50 €
zuzüglich Klebesiegel 0,30 €

Hinweis

Es erfolgt keine (gegebenenfalls anteilige) Rückerstattung der Gebühren bei verpflichtender Rückgabe des Parkausweises aufgrund:

  • des Wegfalls der Anspruchsvoraussetzungen vor Ablauf der Gültigkeit sowie bei
  • Ausstellung des Parkausweises unter Vortäuschung falscher Tatsachen bzw. falsch gemachten Angaben und bei
  • missbräuchlichem Gebrauch und daraus resultierendem Entzug bzw. Widerruf des Parkausweises.

Die Gebühr verringert sich ausschließlich zum Zeitpunkt der Ausstellung eines Ausweises entsprechend der anteiligen Monate, sofern ein Ausweis für einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr beantragt wird. Es handelt sich hierbei um eine Verwaltungsgebühr und nicht um eine Nutzungsgebühr ähnlich einer Miete.

  • § 45 Abs. 1b Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Verkehrsblatt (VkBl.) vom 28.02.2002, Heft 4/2002, S. 147
  • Stadtratsbeschluss Nr. 99/05/61/2266 vom 19.05.1999
Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

Team Bürgerservice

E-Mail: buergerservice@jena.de(Link sendet E-Mail)

Telefon: 0049 3641 49-3800

Fax: 03641 49-3827

Standort

Team Bürgerservice

Engelplatz 1
07743 Jena
Deutschland

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