
Bewohnerparkausweis beantragen
Online beantragen
Sie können einen Bewohnerparkausweis (auch Anwohnerparkausweis genannt) persönlich oder online beantragen(Link ist extern).
Jeder Anwohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis. Dieser berechtigt ein Fahrzeug in der entsprechenden Bewohnerparkzone zu parken.
Details
Anspruchsberechtigt ist
- wer in der jeweiligen Bewohnerparkzone seinen Hauptwohnsitz hat und
- nachweislich keinen privaten Stellplatz in seiner Parkzone hat und
- für ein Kraftfahrzeug (mit weniger als 3,5 t Gesamtgewicht) als Halter zugelassen ist oder
- ein Kraftfahrzeug nachweislich zur ständigen Benutzung hat.
Fahrzeug am Hauptwohnsitz anmelden
Antragsteller, die Halter eines Fahrzeuges mit auswärtigen oder ausländischen Kennzeichen sind, beachten bitte, dass der Fahrzeughalter gemäß § 46 FZV verpflichtet ist, sein Fahrzeug am Hauptwohnsitz anzumelden.
Da der Bürgerservice auch Zulassungsbehörde ist, wird in diesen Fällen nur dann ein neuer Bewohnerparkausweis zugeteilt, wenn der Halter auch gleichzeitig die Umschreibung des Fahrzeuges nach Jena beantragt.
Unterlagen
- Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- ggf. Nutzungsberechtigung des Fahrzeughalters - Wenn Sie den Bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug beantragen, für das Sie nicht gleichzeitig der Halter sind, benötigen Sie eine schriftliche Nutzungsberechtigung des Fahrzeughalters.
- ggf. eine schriftliche Vollmacht - Wenn Sie einen Dritten mit der Beantragung des Bewohnerparkausweis beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen.
Öffnungszeiten
Hinweis eingeschränkter Betrieb im Zeitraum 26.03.-02.04.2025
Aufgrund einer Softwareumstellung im Zeitraum 26.03. bis voraussichtlich 28.03.2025 bzw. bis 02.04.2025 kommt es zu Einschränkungen des Dienstleistungsangebotes. Kfz-Angelegenheiten sind hiervon kaum betroffen (geringfügige Einschränkung siehe nachfolgende Tabelle).
Eine Online-Terminvereinbarung ist für den Zeitraum 26.03. bis 31.03.2025 nicht möglich. Terminvereinbarungen für diesen Zeitraum können ausschließlich telefonisch unter der Telefonnummer 0049 3641 49-3800 oder vor Ort erfolgen.
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen können im genannten Zeitraum aus technischen Gründen nicht angeboten werden.
Leistungen | Zeitraum Einschränkung |
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Wohnung an-, um- und abmelden | 26. - 28.03.2025 |
Personalausweis, Reisepass und eID-Karte beantragen und abholen | 26. - 28.03.2025 |
PIN-Änderungen bei der Onlineausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte | 26. - 28.03.2025 |
Personalausweis, Reisepass und eID-Karte - Verlust erklären und Wiederauffinden | 26. - 28.03.2025 |
Kfz-Zulassungsvorgänge, die im Vorfeld eine An- oder Ummeldung eines Wohnsitzes in Jena erfordern (Adressänderungen von Privatpersonen) | 26. - 28.03.2025 |
Bewohnerparkausweis beantragen oder verlängern | 26. - 28.03.2025 |
Parkerleichterung und Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen | 26. - 28.03.2025 |
Meldebescheinigung beantragen | 26. - 28.03.2025 |
Führungszeugnis beantragen (bitte Führungszeugnis alternativ online beantragen(Link ist extern)) | 26. - 28.03.2025 |
Melderegisterauskunft | 26. - 28.03.2025 |
Beglaubigungen in Kombination mit der Bestätigung der aktuellen Meldeadresse | 26. - 28.03.2025 |
Onlineanträge, mit Ausnahme von i-Kfz | 24.03. - 31.03.2025 |
Jenabonus beantragen oder verlängern | 26.03. - 02.04.2025 |
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen. Beachten Sie bitte den obigen Hinweis zum eingeschränkten Betrieb im Zeitraum 26.03. bis voraussichtlich 28.03.2025.
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online(Link ist extern) oder telefonisch. Beachten Sie bitte den obigen Hinweis zum eingeschränkten Betrieb im Zeitraum 26.03. bis voraussichtlich 31.03.2025.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Samstage im Monat | Tage | Zeiten |
---|---|---|
Januar | 04.01. und 18.01.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Februar | 01.02., 15.02. und 22.02.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
März | 01.03. und 15.03.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
April | 12.04.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Mai | 03.05. und 17.05.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Juni | 07.06. und 21.06.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Juli | 05.07. und 19.07.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
August | 02.08. und 16.08.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
September | 06.09., 13.09. und 27.09.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Oktober | 11.10. und 25.10.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
November | 08.11. und 22.11.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dezember | 06.12. und 20.12.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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Ausstellung des Bewohnerparkausweises im Bürgerservice (für ein Jahr) | 120,00 € |
Ausstellung des Bewohnerparkausweises online (für ein Jahr) | 120,00 € |
Ersatz nach Verlust | 10,50 € |
zuzüglich Klebesiegel | 0,30 € |
Hinweis
Es erfolgt keine (anteilige) Rückerstattung der Gebühren bei Rückgabe bzw. Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen vor Ablauf der Gültigkeit. Die Gebühr verringert sich ausschließlich zum Zeitpunkt der Ausstellung eines Ausweises entsprechend der anteiligen Monate, sofern ein Ausweis für einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr beantragt wird. Es handelt sich hierbei um eine Verwaltungsgebühr und nicht um eine Nutzungsgebühr ähnlich einer Miete.
Rechtsgrundlagen
- § 45 Abs. 1b Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Verkehrsblatt (VkBl.) vom 28.02.2002, Heft 4/2002, S. 147
- Stadtratsbeschluss Nr. 99/05/61/2266 vom 19.05.1999
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Mitarbeiter/-innen |
Team Bürgerservice |
E-Mail: buergerservice@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-3800 Fax: 03641 49-3827 |