Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Bewohnerparkausweis beantragen

Online beantragen

Sie können einen Bewohnerparkausweis (auch Anwohnerparkausweis genannt) persönlich oder online beantragen.

Jeder Anwohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis. Dieser berechtigt ein Fahrzeug in der entsprechenden Bewohnerparkzone zu parken.

Anspruchsberechtigt ist

  • wer in der jeweiligen Bewohnerparkzone seinen Hauptwohnsitz hat und
  • nachweislich keinen privaten Stellplatz in seiner Parkzone hat und
  • für ein Kraftfahrzeug (mit weniger als 3,5 t Gesamtgewicht) als Halter zugelassen ist oder
  • ein Kraftfahrzeug nachweislich zur ständigen Benutzung hat.

Fahrzeug am Hauptwohnsitz anmelden

Antragsteller, die Halter eines Fahrzeuges mit auswärtigen oder ausländischen Kennzeichen sind, beachten bitte, dass der Fahrzeughalter gemäß § 46 FZV verpflichtet ist, sein Fahrzeug am Hauptwohnsitz anzumelden.

Da der Bürgerservice auch Zulassungsbehörde ist, wird in diesen Fällen nur dann ein neuer Bewohnerparkausweis zugeteilt, wenn der Halter auch gleichzeitig die Umschreibung des Fahrzeuges nach Jena beantragt.

  • Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • ggf. Nutzungsberechtigung des Fahrzeughalters - Wenn Sie den Bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug beantragen, für das Sie nicht gleichzeitig der Halter sind, benötigen Sie eine schriftliche Nutzungsberechtigung des Fahrzeughalters.
  • ggf. eine schriftliche Vollmacht - Wenn Sie einen Dritten mit der Beantragung des Bewohnerparkausweis beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen.

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Dokumente können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang abholen (ohne Termin).

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr
jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr
Leistungen Gebühr
Prüfung und Ausstellung des Bewohnerparkausweises (für ein Jahr) 31,00 €
Ersatz nach Verlust 10,50 €

Bitte beachten Sie: Es erfolgt keine (anteilige) Rückerstattung der Gebühren bei Rückgabe bzw. Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen vor Ablauf der Gültigkeit.

  • § 45 Abs. 1b Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Verkehrsblatt (VkBl.) vom 28.02.2002, Heft 4/2002, S. 147
  • Stadtratsbeschluss Nr. 99/05/61/2266 vom 19.05.1999
Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

Team Bürgerservice

E-Mail: buergerservice@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3800

Fax: 03641 49-3827

Standort

Team Bürgerservice

Engelplatz 1
07743 Jena
Deutschland