
Bewohnerparkausweis beantragen
Online beantragen
Sie können einen Bewohnerparkausweis (auch Anwohnerparkausweis genannt) persönlich oder online beantragen(Link ist extern).
Jeder Anwohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis. Dieser berechtigt den Anwohner ein von ihm ständig bzw. dauerhaft genutztes Fahrzeug in der entsprechenden Bewohnerparkzone zu parken.
Details
Anspruchsberechtigt ist
- wer in der jeweiligen Bewohnerparkzone seinen Hauptwohnsitz hat und
- nachweislich keinen privaten Stellplatz in seiner Parkzone hat und
- für ein Kraftfahrzeug (mit weniger als 3,5 t Gesamtgewicht) als Halter zugelassen ist oder
- ein Kraftfahrzeug nachweislich zur ständigen Benutzung hat.
Fahrzeug am Hauptwohnsitz anmelden
Antragsteller, die Halter eines Fahrzeuges mit auswärtigen oder ausländischen Kennzeichen sind, beachten bitte, dass der Fahrzeughalter gemäß § 46 FZV verpflichtet ist, sein Fahrzeug am Hauptwohnsitz anzumelden.
Da der Bürgerservice auch Zulassungsbehörde ist, wird in diesen Fällen nur dann ein neuer Bewohnerparkausweis zugeteilt, wenn der Halter auch gleichzeitig die Umschreibung des Fahrzeuges nach Jena beantragt.
Unterlagen
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (im Original)
- ggf. schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters der ständigen bzw. dauerhaften Überlassung des Fahrzeugs zur Benutzung durch Ihre Person - nur erforderlich, wenn Sie nicht Halter des Fahrzeuges sind und Ihnen ein Fahrzeug zur ständigen bzw. dauerhaften Nutzung überlassen wurde
- ggf. eine schriftliche Vollmacht - sofern eine andere Person in Ihrem Namen die Beantragung vornehmen soll, Achtung: Onlineanträge müssen persönlich gestellt werden
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online(Link ist extern) oder telefonisch.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Samstage im Monat | Tage | Zeiten |
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April | 12.04.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Mai | 03.05. und 17.05.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Juni | 07.06. und 21.06.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Juli | 05.07. und 19.07.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
August | 02.08. und 16.08.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
September | 06.09., 13.09. und 27.09.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Oktober | 11.10. und 25.10.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
November | 08.11. und 22.11.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dezember | 06.12. und 20.12.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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Ausstellung des Bewohnerparkausweises im Bürgerservice (für ein Jahr) | 120,00 € |
Ausstellung des Bewohnerparkausweises online (für ein Jahr) | 120,00 € |
Ersatz nach Verlust | 10,50 € |
zuzüglich Klebesiegel | 0,30 € |
Hinweis
Es erfolgt keine (gegebenenfalls anteilige) Rückerstattung der Gebühren bei verpflichtender Rückgabe des Parkausweises aufgrund:
- des Wegfalls der Anspruchsvoraussetzungen vor Ablauf der Gültigkeit sowie bei
- Ausstellung des Parkausweises unter Vortäuschung falscher Tatsachen bzw. falsch gemachten Angaben und bei
- missbräuchlichem Gebrauch und daraus resultierendem Entzug bzw. Widerruf des Parkausweises.
Die Gebühr verringert sich ausschließlich zum Zeitpunkt der Ausstellung eines Ausweises entsprechend der anteiligen Monate, sofern ein Ausweis für einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr beantragt wird. Es handelt sich hierbei um eine Verwaltungsgebühr und nicht um eine Nutzungsgebühr ähnlich einer Miete.
Rechtsgrundlagen
- § 45 Abs. 1b Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Verkehrsblatt (VkBl.) vom 28.02.2002, Heft 4/2002, S. 147
- Stadtratsbeschluss Nr. 99/05/61/2266 vom 19.05.1999
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Mitarbeiter/-innen |
Team Bürgerservice |
E-Mail: buergerservice@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-3800 Fax: 03641 49-3827 |