
Bewohnerparkausweis verlängern
Online verlängern
Sie können die Verlängerung Ihres bereits vorhandenen und noch gültigen Bewohnerparkausweises persönlich oder online beantragen(Link ist extern).
Sollte Ihr bisheriger Bewohnerparkausweis bereits abgelaufen sein, so müssen Sie einen neuen Bewohnerparkausweis beantragen.
Details
Die Laufzeit des Bewohnerparkausweises beträgt in der Regel ein Jahr. Die Verlängerung sollten Sie rechtzeitig vornehmen. Sie erhalten dann parallel zum auslaufenden Ausweis einen Neuen, dessen Gültigkeit mit Ablauf des alten Ausweises beginnt. Der alte Ausweis muss in diesem Zusammenhang nicht abgegeben werden.
Bei der Online-Beantragung der Verlängerung ist darauf zu achten, dass der Antragsteller der Inhaber des Bewohnerparkausweises ist.
Hinweis zur Dateneingabe bei der Online-Verlängerung: In das Feld "Parkausweisnummer" müssen der Unterscheidungsbuchstabe der jeweiligen Zone und anschließend ohne Leerzeichen die Ziffern eingetragen werden, zum Beispiel W0141.
Ablauf / Fristen
Wir empfehlen, den Antrag ca. 3-4 Wochen vor Ablauf des alten Ausweises zu stellen. Frühestens 1 Monat vor Ablauf des aktuellen Parkausweises ist eine Verlängerung möglich.
Unterlagen
- Ausweisdokument - Entfällt bei Beantragung über das Internet. Der Ausweis wird dem im Kraftfahrt-Bundesamt registrierten Fahrzeughalter bzw. dem Nutzer des Fahrzeuges - siehe Nutzungsberechtigung - zugeschickt.
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- ggf. Nutzungsberechtigung des Fahrzeughalters - Wenn Sie den Bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug beantragen, für das Sie nicht gleichzeitig der Halter sind, benötigen Sie eine schriftliche Nutzungsberechtigung des Fahrzeughalters.
- ggf. eine schriftliche Vollmacht - Wenn Sie einen Dritten mit der Beantragung des Bewohnerparkausweis beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen.
- Form der Nachweise bei Internetbeantragung - Sie können uns die Nachweise im Nachgang an Ihre online-Beantragung per Post zuschicken oder diese Einscannen und als Datei an kfz@jena.de(Link sendet E-Mail) senden.
Öffnungszeiten
Hinweis eingeschränkter Betrieb im Zeitraum 26.03.-02.04.2025
Aufgrund einer Softwareumstellung im Zeitraum 26.03. bis voraussichtlich 28.03.2025 bzw. bis 02.04.2025 kommt es zu Einschränkungen des Dienstleistungsangebotes. Kfz-Angelegenheiten sind hiervon kaum betroffen (geringfügige Einschränkung siehe nachfolgende Tabelle).
Eine Online-Terminvereinbarung ist für den Zeitraum 26.03. bis 31.03.2025 nicht möglich. Terminvereinbarungen für diesen Zeitraum können ausschließlich telefonisch unter der Telefonnummer 0049 3641 49-3800 oder vor Ort erfolgen.
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen können im genannten Zeitraum aus technischen Gründen nicht angeboten werden.
Leistungen | Zeitraum Einschränkung |
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Wohnung an-, um- und abmelden | 26. - 28.03.2025 |
Personalausweis, Reisepass und eID-Karte beantragen und abholen | 26. - 28.03.2025 |
PIN-Änderungen bei der Onlineausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte | 26. - 28.03.2025 |
Personalausweis, Reisepass und eID-Karte - Verlust erklären und Wiederauffinden | 26. - 28.03.2025 |
Kfz-Zulassungsvorgänge, die im Vorfeld eine An- oder Ummeldung eines Wohnsitzes in Jena erfordern (Adressänderungen von Privatpersonen) | 26. - 28.03.2025 |
Bewohnerparkausweis beantragen oder verlängern | 26. - 28.03.2025 |
Parkerleichterung und Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen | 26. - 28.03.2025 |
Meldebescheinigung beantragen | 26. - 28.03.2025 |
Führungszeugnis beantragen (bitte Führungszeugnis alternativ online beantragen(Link ist extern)) | 26. - 28.03.2025 |
Melderegisterauskunft | 26. - 28.03.2025 |
Beglaubigungen in Kombination mit der Bestätigung der aktuellen Meldeadresse | 26. - 28.03.2025 |
Onlineanträge, mit Ausnahme von i-Kfz | 24.03. - 31.03.2025 |
Jenabonus beantragen oder verlängern | 26.03. - 02.04.2025 |
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen. Beachten Sie bitte den obigen Hinweis zum eingeschränkten Betrieb im Zeitraum 26.03. bis voraussichtlich 28.03.2025.
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online(Link ist extern) oder telefonisch. Beachten Sie bitte den obigen Hinweis zum eingeschränkten Betrieb im Zeitraum 26.03. bis voraussichtlich 31.03.2025.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Samstage im Monat | Tage | Zeiten |
---|---|---|
Januar | 04.01. und 18.01.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Februar | 01.02., 15.02. und 22.02.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
März | 01.03. und 15.03.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
April | 12.04.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Mai | 03.05. und 17.05.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Juni | 07.06. und 21.06.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Juli | 05.07. und 19.07.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
August | 02.08. und 16.08.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
September | 06.09., 13.09. und 27.09.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Oktober | 11.10. und 25.10.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
November | 08.11. und 22.11.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dezember | 06.12. und 20.12.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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Verlängerung des Bewohnerparkausweises im Bürgerservice (für ein Jahr) | 120,00 € |
Verlängerung des Bewohnerparkausweises online (für ein Jahr) | 120,00 € |
Ersatz nach Verlust | 10,50 € |
zuzüglich Klebesiegel | 0,30 € |
Hinweis
Es erfolgt keine (anteilige) Rückerstattung der Gebühren bei Rückgabe bzw. Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen vor Ablauf der Gültigkeit. Die Gebühr verringert sich ausschließlich zum Zeitpunkt der Verlängerung eines Ausweises entsprechend der anteiligen Monate, sofern ein Ausweis für einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr beantragt wird. Es handelt sich hierbei um eine Verwaltungsgebühr und nicht um eine Nutzungsgebühr ähnlich einer Miete.
Rechtsgrundlagen
- § 45 Abs. 1b Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Verkehrsblatt (VkBl.) vom 28.02.2002, Heft 4/2002, Seite 147
- Stadtratsbeschluss Nr. 99/05/61/2266 vom 19.05.1999
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Mitarbeiter/-innen |
Team Bürgerservice |
E-Mail: buergerservice@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-3800 Fax: 03641 49-3827 |