Aufenthalt - Asylverfahren
Politisch Verfolgte genießen Asyl (Artikel 16a Grundgesetz).
Wer dieses Recht für sich in Anspruch nehmen will, muss sich einem Asylverfahren (Anerkennungsverfahren) unterziehen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führt das Asylverfahren durch. Die Ausländerbehörde Jena vollzieht die aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen. Im gesamten Verfahren ist die Behörde an die Entscheidung des Bundesamtes gebunden.
Der Antrag wird in Thüringen in Suhl oder Hermsdorf gestellt.
Informationen zur freiwilligen Rückkehr und Reintegration finden Sie beim Informationsportal zu freiwilliger Rückehr und Reintegration.
Details
Asylantrag
Asylsuchende, die Schutz vor Verfolgung suchen, müssen sich in Thüringen persönlich unter folgender Adresse melden:
Erstaufnahmeeinrichtung Suhl
Weidbergstraße 24-26
98527 Suhl
oder
Außenstelle Hermsdorf
Am Rasthof 2
07629 Hermsdorf
Wohnsitzbeschränkung
Ihnen wurde von der Landesaufnahmestelle Jena als Wohnsitz zugewiesen. Deshalb ist Ihr Wohnsitz während des Asylverfahrens auf Jena beschränkt.
Aufenthaltsbeschränkung
In den ersten drei Monaten ist der Aufenthalt auf den Freistaat Thüringen beschränkt. Anschließend dürfen sich Asylbewerber im gesamten Bundesgebiet aufhalten.
Beschäftigung
Asylbewerber haben drei Monate nach Asylantragstellung einen sogenannten nachrangigen Arbeitsmarktzugang. Verdeutlicht wird dies durch den Eintrag: "Beschäftigung nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde. Selbständige Tätigkeit nicht erlaubt."
Das bedeutet: wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot besteht (Arbeitsvertrag), sind die Unterlagen in der Ausländerbehörde vorzulegen. Dafür muss die „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ vom Arbeitgeber ausgefüllt und anschließend eingereicht werden (siehe Downloads). Die Ausländerbehörde fragt die Bundesagentur für Arbeit an, ob die Zustimmung zur Beschäftigung erteilt wird.
Aufenthaltstitel
Nachdem Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angehört wurden, erhalten Sie eine Aufenthaltsgestattung. Dieses Dokument enthält die Informationen zu Wohnsitz, Aufenthalt und Beschäftigung.
Ablauf/ Fristen
Die Ausländerbehörde der Stadt Jena hat ihre Bearbeitungsabläufe umgestellt. Um die Wartezeiten auf Termine und Aufenthaltstitel zu verkürzen, werden zukünftig alle Anträge ohne persönliche Vorsprache geprüft. Daher ist keine Buchung eines persönlichen Vorsprachetermins mehr nötig.
Senden Sie uns bitte die entsprechenden Antragsformulare sowie alle notwendigen Unterlagen entweder auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail an: antrag-abh@jena.de. Bitte senden Sie uns keine Originalurkunden.
Bei Rückfragen setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung. Stellen Sie daher bitte sicher, dass Sie auf dem Postweg oder ggf. per E-Mail oder Telefon für Rückfragen erreichbar sind.
Wenn nach abschließender Prüfung Ihres Antrages eine persönliche Vorsprache notwendig wird, erhalten Sie von uns kurzfristig einen Termin.
Unterlagen
Für die Genehmigung einer Beschäftigung reichen Sie bitte die vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ ein (siehe Downloads).
Öffnungszeiten
| Tag | Zeiten |
|---|---|
| Montag | 09:00 – 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 – 12:00 Uhr |
Hinweis
Terminvereinbarung ist notwendig.
Gebühren
| Leistungen | Gebühren |
|---|---|
| Erteilung Duldung als Klebeetikett | 58,00 € |
|
Erteilung Duldung mit Trägervordruck |
62,00 € |
|
Erneuerung Duldung als Klebeetikett |
33,00 € |
|
Erneuerung Duldung mit Trägervordruck |
37,00 € |
|
Aufhebung oder Änderung Auflage zur Duldung |
50,00 € |
Rechtsgrundlagen
- Asylgesetz (AsylG)
- Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung (AsylZBV)
- Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
Ansprechpersonen
| Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
|---|---|---|
| Herr Buntrock | Sachbearbeiter Asyl Team Querschnittsaufgaben und Asyl |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3353 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Herr Deichstetter | Teamleiter Team Querschnittsaufgaben und Asyl |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3742 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Keitel | Sachbearbeiterin Asyl Team Querschnittsaufgaben und Asyl |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3363 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Prester | Sachbearbeiterin Asyl Team Querschnittsaufgaben und Asyl |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3749 Fax: 0049 3641 49-3769 |