Bauvollzug und Bauüberwachung
Die Bauaufsichtsbehörde überwacht die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen sowie die Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten.
Details
Alle baulichen Anlagen die dem Geltungsbereich der Thüringer Bauordnung (ThürBO) unterliegen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern, instand zu halten und zu nutzen oder zu beseitigen, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.
Diese Pflicht obliegt über die gesamte Stand- und Nutzungszeit grundsätzlich dem Grundstücks- bzw. Anlageneigentümer oder Nutzer.
Für bestimmte Bau- und Nutzungszeiten haben auch weitere am Bau Beteiligte, wie Bauplaner, Bauleiter, Bauausführende und Bauprüfer Überwachungspflichten. Verschiedene Bauzustände sind gegenüber der Bauaufsichtsbehörde anzeigepflichtig. Die Bauaufsichtsbehörde bzw. die durch sie Bestellten nehmen Überwachungen und Kontrollen im eigenen Ermessen wahr, sofern nicht bestimmte Prüfzyklen vorgeschrieben sind.
Ablauf/Fristen
Bauzustandsanzeigen
-
Baubeginn und Wiederaufnahme der Bauarbeiten anzeigen
Die Anzeige (Downloads) muss mindestens eine Woche vor Beginn, oder nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten, vor der Wiederaufnahme der Bauarbeiten vorliegen. Der Anzeige sind regelmäßig weitere Nachweise beizufügen.
-
Nutzungsaufnahme anzeigen
Die Anzeige (Downloads) muss mindestes zwei Wochen vor der Nutzungsaufnahme vorliegen. Der Anzeige sind regelmäßig weitere Nachweise beizufügen.
Baustellenkontrollen, Bauabnahmen und Bautätigkeitsfestellung
In Abhängigkeit vom Bauvorhaben werden vorgeschriebene oder auf Grund besonderer Ereignisse unangekündigte Kontrollen und Baustellenbesuche oder Bauabnahmen für einzelne Bauabschnitte bis hin zur Nutzungsfreigabe durchgeführt sowie erforderlichen Maßnahmen festgelegt. Die Bauabnahmen sind rechtzeitig zu beantragen.
Regelmäßig wird bereits in der Baugenehmigung festgelegt, welche Abnahmen erforderlich sind und welche Nachweise dabei vorgelegt werden müssen.
Bei Anlagen, die im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren geprüft oder im Freistellungsverfahren angezeigt werden, entfällt üblicherweise die Bauüberwachung durch die Bauaufsichtsbehörde.
Zum Tätigkeitsprofil der Bauaufsichtsbehörde gehört auch die Feststellung illegaler Bautätigkeiten und Nutzungen, das sind Maßnahmen, für die eine erforderliche Baugenehmigung nicht beantragt wurde oder noch nicht erteilt wurde. Die Feststellung dieser "Schwarzbauten" erfolgt auf Grund von eigenen Recherchen, aber auch auf Hinweis von anderen öffentlichen Stellen oder Nachbarn.
Unterlagen
Anzeige Baubeginn oder Wiederaufnahme
- Formular
- Baugrundabnahme
- Absteckriss
- Prüfberichte zum Standsicherheitsnachweis
- Prüfberichte zum Brandschutznachweis
Anzeige der Nutzungsaufnahme
- Formular
- Bauleitererklärung
- Bescheinigung über die Bauausführung (Standsicherheit)
- Bescheinigung über die Bauausführung (Brandschutz)
- Abnahme Bezirksschornsteinfegermeister
- Verwendungsnachweise u. ä.
Die Bauzustandsanzeigen sind für alle nicht verfahrensfreien Vorhaben vorgeschrieben. Die beizufügenden Anlagen sind vorhabensabhängig.
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
---|---|
Montag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch | keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Hinweise
Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
---|---|
Kontroll- und Abnahmegebühren gemäß ThürBauGVO | 25 bis 5.000 € |
Rechtsgrundlagen
- § 3 Thüringer Bauordnung
- § 71 Abs. 6 bis 8 Thüringer Bauordnung
- § 79 Thüringer Bauordnung
- § 80 Thüringer Bauordnung
- § 81 Thüringer Bauordnung
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Jeannette Bächstädt | Sekretärin Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz |
E-Mail: bauordnung@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-5051 Fax: 0049 3641 49-5055 Raum: 01_31 |
Markus Hoppe | Baukontrollmeister Team Projektprüfung Bezirk 2 |
E-Mail: markus.hoppe@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-5066 Fax: 0049 3641 49-5055 Raum: 01_35 |