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Bebauungspläne mit Rechtskraft - Auskünfte

Gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch kann Jeder in rechtskräftige Bebauungspläne Einsicht nehmen und Auskunft über den Inhalt verlangen.

Die rechtskräftigen Bebauungspläne können sowohl online (siehe Weiterführende Links) als auch im Original bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Team Städtebau und Planungsrecht eingesehen werden. Die Einsichtnahme kann jederzeit innerhalb der Öffnungszeiten erfolgen.

Bei Beratungsbedarf wird um telefonische Vereinbarung eines Termins gebeten.

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Tag Zeiten
Montag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Für die Einsichtnahme, Auskunftserteilung und Beratung entstehen keine Gebühren.

Für Kopien der Bebauungspläne entstehen Gebühren entsprechend der Verwaltungskostensatzung der Stadt Jena.

  • § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch
Name Funktion/Bereich Kontakt
Andrea Büchner

Sachbearbeiterin Verfahrensbetreuung

Team Städtebau und Planungsrecht

E-Mail: fd-stadtplanung@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-5004

Fax: 0049 3641 49-5205

Raum: 02_04

Standort

Team Städtebau und Planungsrecht

Am Anger 26
07743 Jena
Deutschland