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Bestattungskostenübernahme

Bestattungskosten können auf Antrag vom Sozialhilfeträger übernommen werden.

Durch die Übernahme der Bestattungskosten soll der Verpflichtete in die Lage versetzt werden, eine schlichte, aber würdevolle Bestattung des Verstorbenen in Auftrag zu geben, obwohl der Nachlass nicht ausreicht und ihm selbst die Kostentragung nicht oder nicht in voller Höhe zuzumuten ist.

Tag Zeiten

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr

 

Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Grünewald

Teamleiterin

Team Eingliederungshilfe / Hilfe zur Pflege

E-Mail: gruenewa@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4640

Fax: 0049 3641 49-4604

Standort

Team Eingliederungshilfe / Hilfe zur Pflege

Lutherplatz 3
07743 Jena
Deutschland