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Bildungs- & Teilhabepaket für Wohngeld- & Sozialhilfeempfänger

Wer für sein Kind entweder Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag empfängt, kann auch bestimmte Leistungen des Bildungs- & Teilhabepaketes erhalten.

Empfänger von Bürgergeld informieren sich bitte bei Ihrem zuständigen Leistungsbetreuer im Jobcenter Jenarbeit.

Die Beantragung muss immer im laufenden Bewilligungszeitraum - aber natürlich so bald als möglich - erfolgen.

Leistungen können beantragt werden für:

Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Wird eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung, in Kitas oder bei Tagesmüttern bzw. –vätern angeboten, kann ein kostenfreies Mittagessen gewährt werden.

 

Schulbedarf

Schülerinnen/Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, erhalten 2 x im Schuljahr (zum 01.08. und 01.02. eines Schuljahres) eine pauschale Geldleistung für die Ausstattung mit Schulmaterialien.

 

Eintägige Ausflüge der Schule/Kindertagesstätte bzw. mehrtägige Klassenfahrten

Für eintägige Ausflüge der Schule/Kindertageseinrichtung bzw. für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen können die Kosten übernommen werden.

 

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten monatlich einen pauschalen Geldbetrag für die Teilnahme am Vereinsleben oder den Besuch von Kultur- bzw. gemeinschaftlich organisierter Freizeitangebote.

 

Lernförderung

Bestätigt die Schule die Notwendigkeit, kann eine angemessene, ergänzende (zusätzlich zur Förderung in der Bildungseinrichtung) Lernförderung gewährt werden.

 

Schülerbeförderung

Fallen Kosten für Fahrten an, die gesetzlich als Schülerbeförderung (Klassestufe 1-4 mind. 2 km / ab Klassestufe 5 mind. 3 km Schulweg) definiert und nicht anderweitig abgedeckt (z. B. durch die Schulverwaltung Jena, entsprechender Antrag im Schulsekretariat erhältich) sind, können diese übernommen werden.

Hinweis:

Unsere hier zur Verfügung gestellten Anträge (zu finden rechts unter „Downloads“) sind online ausfüllbar.

Wann muss der Antrag erneuert werden?

Bitte schauen Sie auf Ihren Bewilligungsbescheid der Wohngeldbehörde oder der Familienkasse. Immer wenn Sie dort einen Folgeantrag stellen, müssen Sie auch die entsprechenden Anträge (zu finden rechts unter „Downloads“) bei uns neu einreichen.

Tag Zeiten

Montag bis Mittwoch

08:00  16:00 Uhr
Donnerstag 08:00  17:00 Uhr
Freitag 08:00  13:00 Uhr

Hinweis

Für persönliche Beratungsgespräche im Gebäude, Stadtrodaer Straße 1, ist im Vorfeld eine Terminvereinbarung mit dem / der persönlichen Ansprechpartner*in notwendig. Die Termine werden nach Dringlichkeit und unter Beachtung der Reduzierung des Kundenkontaktes gewährt. 

Klärung von Anliegen per E-Mail, Post oder Fax

Gleichermaßen wird empfohlen, Anliegen durch Nutzung von Telefon, E-Mail, Post oder Fax zu klären. Dieses Vorgehen hat sich in vielen Fällen gut bewährt und bleibt aktuell unser bevorzugter Kontaktweg.

Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Dumont

Sachbearbeiterin Bildungs- und Teilhabepaket

Buchstabenbereich: Wohngeld + Kinderzuschlag - Empfänger: O - Z , AsylbLG / Sozialhilfe (HLU) - Empfänger: A - Z;
Abrechnung Gutscheine Mittagessen

Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen

E-Mail: but@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4612

Fax: 0049 3641 49-4604

Raum: A 2023

Herr Müller

Sachbearbeiter Bildungs- und Teilhabepaket

Buchstabenbereich: Wohngeld und Kinderzuschlag - Empfänger: A - N
Abrechnung Gutscheine Mittagessen

Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen

E-Mail: but@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4274

Fax: 0049 3641 49-4604

Raum: A2025

Standort

Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen

Stadtrodaer Straße 1
07749 Jena
Deutschland

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