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Denkmalrechtliche Beratung und Auskunft

Die Untere Denkmalschutzbehörde im Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz berät zu allen Fragen des Denkmalschutzes. Hierzu zählen auch Fragen zu Steuervergünstigungen und anderen Fördermöglichkeiten.

Jena hat eine über Jahrhunderte gewachsene, vielfältige Denkmallandschaft. Zur Zeit finden sich über 300 Einzelgebäude, Gartendenkmale, technische Denkmale und Denkmale der künstlerischen Kultur in der aktuellen Denkmalliste. Die Denkmalliste ist ein Auszug aus dem Denkmalbuch des Freistaat Thüringen. Dieses wird fortgeschrieben und unterliegt einer Veränderung mit Zu- und Abgängen. Die Denkmalliste der Stadt Jena wird in Form einer Karte mit Legende im Download zur Verfügung gestellt.

Hinzu kommen zahlreiche Bodendenkmale und Denkmalensembles, die teilweise bis zu 250 Einzelobjekte umfassen.

Um die Denkmaleigenschaft dieses reichen Bestandes zu erhalten und zugleich eine angemessene, zeitgemäße Nutzung zu sichern, ist es sinnvoll, wenn Eigentümerinnen und Eigentümer bei Instandsetzungs- und Veränderungsvorhaben, aber auch bei Fragen zur Erhaltung frühzeitig den Kontakt zur Unteren Denkmalschutzbehörde aufnehmen.

Kulturdenkmale

Die Untere Denkmalschutzbehörde führt für die Stadt Jena einen Auszug aus dem vom Thüringischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie geführten Denkmalbuch des Freistaates Thüringen.

Soweit vorhanden können Daten zur Denkmaleigenschaft und zur Geschichte der Kulturdenkmale, unter Beachtung des Datenschutzes, der Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben werden.

Ein Objekt wird zum Kulturdenkmal, wenn es die gesetzlichen Merkmale eines Kulturdenkmals erfüllt. Weil der Freistaat Thüringen (wie die meisten Bundesländer) dem nachrichtlichen System folgt,  braucht es in Thüringen für die rechtskräftige Feststellung der Denkmaleigenschaft keinen Verwaltungsakt, da diese kraft Gesetzes (lat.  „ipso iure") besteht.

Die Rechtsfolge "DenkmalSCHUTZ" wird also durch die gesetzliche Definition selbst herbeigeführt. Dadurch ist es möglich dass auch bisher unentdeckte oder nicht erkannte Bodendenkmale, Gebäude und Anlagen unter Denkmalschutz stehen.

Wie für die im Denkmalbuch erfassen, wird auch für diese, unabhängig vom Wissen des jeweiligen Eigentümers, die vom Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantierte freie Verfügung über das Eigentum eingeschränkt. Durch die Denkmaleigenschaft wird die Sozialpflichtigkeit des Eigentums aktiviert.

In Abhängigkeit von der gewünschten Auskunft kann es erforderlich sein, geeignete Unterlagen in Form von Plänen, Fotos und Beschreibungen vorzulegen. Akten zu laufenden Verfahren können unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Tag Zeiten
Montag nach Vereinbarung
Dienstag

08:00 12:00 Uhr und 13:00 16:00 Uhr

Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag

08:00 12:00 Uhr und 13:00 18:00 Uhr

Freitag 08:00  12:00 Uhr

Hinweise

Aufgrund einer Vielzahl wahrzunehmender Außentermine wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Nach Vereinbarung sind auch Termine außerhalb der angegebenen Zeiten möglich.

Leistungen Gebühr
Auskünfte gebührenfrei

Für Kopien, Auslagen u. s. w. fallen Gebühren gemäß der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung (ThürVwKostO) an.

  • Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThürDSchG) - Thüringer Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmale in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 2004 zuletzt geändert durch Art. 1 und Art. 2 des Thüringer Verwaltungsreformgesetzes 2018 (ThürVwRG2018) am 18.12.2018.
  • Denkmalbuch des Freistaat Thüringen
  • Denkmalliste der Stadt Jena in Kartenform (informell)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Elke Zimmermann

Teamleiterin

Team Denkmalschutz

E-Mail: denkmalamt@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-5140

Fax: 0049 3641 49-5055

Raum: 02_32

Standort

Team Denkmalschutz

Am Anger 26
07743 Jena
Deutschland