Dienstleistungen
Auf dieser Seite finden Sie Dienstleistungen der Stadt Jena auf einen Blick. Unter Dienstleistungen werden die Services verstanden, die aktiv bei der Stadt abgefragt werden können. Sie können innerhalb der Liste direkt nach dem Titel einer Dienstleistung suchen, über Kategorien oder Bereiche filtern.
Reisepass beantragen
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen Personalausweis oder Reisepass besitzen.
- Internationales
- Melde-, Personenstands- & Ausländerwesen
- Bürgerservice
Statusabfrage beantragter Pass, Personalausweis oder eID-Karte
Sie haben die Möglichkeit den Bearbeitungsstand Ihres Dokumentes online abzufragen.
- Melde-, Personenstands- & Ausländerwesen
- Bürgerservice
- Onlineservice
Sterbeurkunde beantragen
Zum Beantragen einer Sterbeurkunde, benötigt das Standesamt verschiedene Unterlagen. Darauf müssen Sie beim Anfordern einer Sterbeurkunde achten.
- Melde-, Personenstands- & Ausländerwesen
- Standesamt
Übermittlungssperre von Daten beantragen
Sie haben die Möglichkeit der Datenweitergabe in den im Beitrag genannten Fällen zu widersprechen. Dies können Sie ganz einfach online beantragen.
- Melde-, Personenstands- & Ausländerwesen
- Bürgerservice
- Onlineservice
Urkundenausstellung - bestehende Personenstandsregister
Ausstellung von Urkunden aus bestehenden Personenstandsregistern
- Melde-, Personenstands- & Ausländerwesen
- Standesamt
- Onlineservice
Vaterschaftsanerkennung - Standesamt
Die Anerkennung der Vaterschaft kann durch das Standesamt erfolgen.
- Melde-, Personenstands- & Ausländerwesen
- Standesamt
Vorläufigen Personalausweis beantragen
Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und der allgemeinen Meldepflicht unterliegt, ist verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
- Melde-, Personenstands- & Ausländerwesen
- Bürgerservice
Vorläufigen Reisepass beantragen
Muss die Ausstellung eines Reisedokumentes sofort erfolgen, können Sie einen sogenannten vorläufigen Reisepass beantragen.
- Internationales
- Melde-, Personenstands- & Ausländerwesen
- Bürgerservice
Vornamen - Neubestimmung der Reihenfolge
Die Reihenfolge von Vornamen ist veränderbar. Das Hinzufügen oder Ablegen von Vornamen ist nicht möglich.
- Melde-, Personenstands- & Ausländerwesen
- Standesamt
Wohnung abmelden
Ihre Nebenwohnung können Sie bei der Gemeinde Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes abmelden. Ihren Wegzug ins Ausland melden Sie bitte Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde.
- Melde-, Personenstands- & Ausländerwesen
- Wohnen / Umzug
- Bürgerservice