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Ehefähigkeitszeugnis - Heirat im Ausland

Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland heiraten möchten, müssen in bestimmten Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Die Frage, ob in dem jeweiligen Land ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen ist, klären Sie bitte mit der Auslandsvertretung des jeweiligen Landes.

Das Ehefähigkeitszeugnis wird vom Standesamt des Wohnsitzes ausgestellt.

Welche Unterlagen Sie für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen, ist individuell verschieden und sollte persönlich beim Standesamt erfragt werden.

Tag Zeiten
Montag keine Sprechzeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Freitag keine Sprechzeiten

Hinweis

Termine außerhalb der Öffnungszeiten können nur nach vorheriger Terminvereinbarung wahrgenommen werden.

Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand.

Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Mohr

Standesbeamtin

Team Standesamt

E-Mail: eheschliessungen@jena.de(Link sendet E-Mail)

Telefon: 0049 3641 49-3488

Fax: 0049 3641 49-3474

Frau Tegge

Standesbeamtin

Team Standesamt

E-Mail: eheschliessungen@jena.de(Link sendet E-Mail)

Telefon: 0049 3641 49-3497

Fax: 0049 3641 49-3473

Standort

Team Standesamt

Markt 1
07743 Jena
Deutschland

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