Ehefähigkeitszeugnis - Heirat im Ausland
Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland heiraten möchten, müssen in bestimmten Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Die Frage, ob in dem jeweiligen Land ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen ist, klären Sie bitte mit der Auslandsvertretung des jeweiligen Landes.
Das Ehefähigkeitszeugnis wird vom Standesamt des Wohnsitzes ausgestellt.
Welche Unterlagen Sie für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen, ist individuell verschieden und sollte persönlich beim Standesamt erfragt werden.
Tag | Zeiten |
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Montag | keine Sprechzeiten |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) |
Mittwoch | keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) |
Freitag | keine Sprechzeiten |
Hinweis
Termine außerhalb der Öffnungszeiten können nur nach vorheriger Terminvereinbarung wahrgenommen werden.
Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand.
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Frau Mohr | Standesbeamtin Team Standesamt |
E-Mail: eheschliessungen@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3488 Fax: 0049 3641 49-3474 |
Herr Rassl | Standesbeamter Team Standesamt |
E-Mail: eheschliessungen@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3472 Fax: 0049 3641 49-3473 |
Frau Tegge | Standesbeamtin Team Standesamt |
E-Mail: eheschliessungen@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3497 Fax: 0049 3641 49-3473 |