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Einbürgerung

Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Jena und möchten sich einbürgern lassen? Für den Antrag auf Einbürgerung ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Jena innerhalb des Fachdienstes Bürgerdienste zuständig. Wir beraten Sie gern individuell und ausführlich über die Voraussetzungen und zum formalen Ablauf des Einbürgerungsverfahrens. Bitte wenden Sie sich dazu an einbuergerungen@jena.de

Hinweis

Aufgrund der Menge an eingehenden Anträgen und unterschiedlicher Rückantwortzeiten der anzufragenden Behörden haben wir aktuell eine Bearbeitungszeit von mindestens 18 Monaten. Weitere Informationen finden Sie unter -> Ablauf.

Häufige Fragen

Ich habe nur einen Deutschkurs A 2. Kann ich trotzdem einbürgert werden?

Grundsätzlich kann im Laufe der aktuell längeren Bearbeitungszeit das Sprachzertifikat B1 oder auch der Einbürgerungstest nachgeholt werden. Zum Zeitpunkt der finalen Prüfung Ihrer Einbürgerungsvoraussetzungen ist das B1 Zertifikat zwingend erforderlich. Ausnahmen gelten ausschließlich für Antragstellende über 70 Jahre und unter besonderen Umständen.

Ich bin anerkannter Flüchtling. Brauche ich trotzdem einen Heimatpass?

Grundsätzlich ja. Die Identität muss geklärt sein. Dies erfolgt im ersten Schritt über ein gültiges Nationaldokument. In besonderen Fällen kann auch ein abgelaufenes Dokument als Identitätsnachweis gelten. Wenden Sie sich dazu bitte an die Staatsangehörigkeitsbehörde Jena.

Brauche ich einen Pass für ein in Deutschland geborenes Kind?

Das ist eine Einzelfallentscheidung. Ist das Kind in Deutschland uneingeschränkt vom Standesamt beurkundet und haben Sie das Kind im jeweiligen Heimatland "eingetragen", d. h. registrieren lassen, kann von einer Passbeschaffung abgesehen werden.

Geht es schneller, wenn ich mir einen Anwalt nehme?

Es steht jedem frei sich einen Rechtsbeistand zu suchen, der im besten Falle Erfahrung im Fachgebiet hat. Die eigenen Kosten sollte jeder genau abwägen, denn eine mögliche anwaltliche Vertretung garantiert weder eine schnellere Bearbeitung noch den Antragserfolg, d. h. die Einbürgerung. Die Stelllungnahmen, die seitens der Behörde für Gerichte und Rechtsamt zu verfassen sind, hemmen als Mehraufwand oft zusätzlich die zügige Bearbeitung. 

Wie erfolgt die Bearbeitung?

Grundsätzlich erfolgt die Bearbeitung der Anträge nach Antragseingang, es gibt jedoch Ausnahmen. Sollten Sie aufgrund von beamtenrechtlichen Vorschriften eine Einbürgerung benötigen (Feuerwehr, Polizei etc.) und sich bereits kurz vor der Einstellung in die Beamtenlaufbahn befinden, kontaktieren Sie uns bitte direkt.

Bitte schreiben Sie uns bei Interesse einen Antrag zu stellen eine E-Mail unter einbuergerungen@jena.de mit Angaben zu:

  • Ihrem Namen,
  • Geburtsdatum,
  • Ihrem Familienstand,
  • Ihrem Herkunftsland und
  • gegebenenfalls zu den Aufenthaltszeiten.

Sie erhalten eine auf Ihren Einzelfall abgestimmte Liste über die benötigten Unterlagen für eine Einbürgerung.

Aktuelle Bearbeitungszeit: 18 Monate

Wir bitten Sie darum, innerhalb der Bearbeitungszeit von 18 Monaten von Fragen nach dem aktuellen Bearbeitungsstand abzusehen. An den Sprechtagen (DIENSTAG oder DONNERSTAG) können Sie sich gern persönlich nach dem Sachstand erkundigen oder Unterlagen nachreichen. An den Schließtagen wird Ihr Anliegen NICHT bearbeitet. Sie helfen uns hierdurch, unsere Ressourcen zur Bearbeitung der vorliegenden Anträge einzusetzen.

Zur Gewährleistung der Gleichbehandlung aller Antragstellerinnen und Antragsteller werden die Anträge grundsätzlich nach Eingangsdatum bearbeitet. Wir weisen darauf hin, dass die Beauftragung eines Rechtsbeistands nicht zu einer schnelleren Bearbeitung eines Einbürgerungsantrags führt. Die Erhebung einer Untätigkeitsklage führt ebenfalls nicht zu einer schnelleren Bearbeitung.

Ihre Interessensbekundung nehmen wir auf und senden Ihnen einen Termin zu. Aktuell vergeben wir Termine für 2026.

Regelmäßig benötigte Unterlagen sind beispielsweise:

  • erweiterte Meldebescheinigung (Beantragung beim Bürgerservice)
  • Reisepass oder andere Urkunden zur Identitätsfeststellung und zum Nachweis der Staatsangehörigkeit und des Aufenthaltsstatus
  • Nachweis über den Personenstand (z. B. Geburtsurkunde, ggf. Eheurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil)
  • aktuelles Passbild (nur bei über 16-Jährigen)
  • Nachweise über Einkommen und Vermögen (z. B. Verdienstbescheinigungen, Mietvertrag, Steuerbescheide, Rentenbescheide, Bescheide über Sozialleistungen)
  • Bescheinigung über die Krankenversicherung
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse entsprechend den Anforderungen der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) in mündlicher und schriftlicher Form
  • Einbürgerungstest zum Nachweis der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest ist nicht erforderlich, wenn der Abschluss einer deutschen Hauptschule oder ein vergleichbarer oder höherer Schulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule nachgewiesen werden kann)
  • Abschlusszeugnisse von Schulen, Universitäten, o. Ä.
  • handschriftlicher, ausformulierter Lebenslauf (bei Personen über 16 Jahren)
  • bei Schülern die Jahresendzeugnisse der letzten vier Jahre

Weitere Unterlagen können erforderlich sein, z. B. Nachweise über einen besonderen Aufenthaltsstatus (Asylberechtigter, ausländischer Flüchtling etc.).

Von Unterlagen in fremder Sprache wird außer dem Original zusätzlich eine deutsche Übersetzung von einem in Deutschland ansässigen und für Gerichte oder Behörden öffentlich bestellten oder vereidigten Dolmetscher benötigt.

Leistungen Gebühr
pro Person 255,00 €
pro Kind unter 16 Jahren bei Miteinbürgerung mit einem Elternteil 51,00 €

Die Zahlung wird am Ende des Antragsprozesses fällig. Bitte zahlen Sie mit EC- oder Kreditkarte.

Mit der Einbürgerung wird einem ausländischen Staatsangehörigen die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen. Um die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben zu können, müssen im Wesentlichen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Anspruchseinbürgerung nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

  • seit mindestens fünf Jahren rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
  • bei besonderen Integrationsleistungen (z. B. Integrationskurs, Sprachniveau C1 und wirtschaftliche Unabhängigkeit) kann die geforderte Aufenthaltszeit auf dreiJahre verkürzt werden
  • der Einbürgerungsbewerber ist freizügigkeitsberechtigter EU-Bürger oder besitzt eine Niederlassungserlaubnis oder eine bestimmte Aufenthaltserlaubnis
  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes (Loyalitätserklärung)
  • keine verfassungsfeindlichen Betätigungen oder Verurteilung wegen einer Straftat
  • Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen (insbesondere Leistungen nach dem SGB II und SGB XII)
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (erfolgreiche Teilnahme an einem Einbürgerungstest)

Ehegatten und minderjährige Kinder können unter Umständen miteingebürgert werden, auch wenn sie sich noch nicht seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten.

2. Ermessenseinbürgerung nach § 8 und 9 StAG

Hier kann bei der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen eine Einbürgerung nach Ermessen der Fachaufsichtsbehörde (Landesverwaltungsamt Thüringen) erfolgen, wenn im Einzelfall ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung festgestellt wird, oder die Einbürgerung der Vermeidung einer besonderen Härte dient. 

3. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sie unter folgendem Link:

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sie hier: Datenschutz.

Tag Zeiten
Montag geschlossen (Telefonsprechzeiten: 09:00 - 12:00 Uhr)
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Terminvereinbarung)
Mittwoch geschlossen 
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr (nur mit Terminvereinbarung)
Freitag geschlossen

 

Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen Einbürgerung

Team Staatsangehörigkeitsbehörde

E-Mail: einbuergerungen@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3895

Fax: 0049 3641 49-3827

Standort

Team Staatsangehörigkeitsbehörde

Engelplatz 1
07743 Jena
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