Einwohneranfrage einreichen
Einwohner im Sinne des § 2 ThürEBBG können Fragen, Anregungen und Vorschläge zu städtischen Angelegenheiten (Anliegen) zur Behandlung in der Sitzung des Stadtrates einreichen. Das Anliegen ist im Vorfeld schriftlich im Büro Stadtrat abzugeben. Dies ist auch hier online möglich oder über den Link "Webformular Einwohneranfrage".
Details
Zu Beginn jeder ordentlichen öffentlichen Sitzung des Stadtrates findet nach Bedarf eine 30-minütige Einwohnerfragestunde statt. Einwohner der Stadt Jena können ihre Fragen, Anregungen und Vorschläge zu städtischen Angelegenheiten, die sie zu den Sitzungen des Stadtrates beantwortet bzw. behandelt wissen möchten, einreichen. Die Fragen werden vom Oberbürgermeister oder von den Beigeordneten beantwortet.
Ablauf/Fristen
Das Anliegen muss bis 14:00 Uhr, 14 Tage vor der Sitzung, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Büro Stadtrat vorliegen. Jeder Einwohner kann in einer Stadtratssitzung höchstens ein Anliegen vortragen, das in maximal drei Teilfragen /Gliederungspunkte unterteilt sein darf. Dafür erhält der Einwohner maximal drei Minuten Redezeit. Die Behandlung bzw. Beantwortung des Anliegens soll maximal fünf Minuten in Anspruch nehmen.
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
Montag - Mittwoch | 08:30 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - 18:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 13:00 Uhr |
Rechtsgrundlagen
In § 7a Hauptsatzung der Stadt Jena (A01) in Verbindung mit § 10 der Geschäftsordnung (A04) für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Jena werden die Rahmenbedingungen der Einwohneranfrage geregelt.
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Kristin Seifert-Prill | Leiterin Büro Stadtrat Büro Stadtrat |
E-Mail: buero-stadtrat@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2036 Fax: 0049 3641 49-2038 |