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Einwohneranfrage einreichen

Einwohner im Sinne des § 2 ThürEBBG können Fragen, Anregungen und Vorschläge zu städtischen Angelegenheiten (Anliegen) zur Behandlung in der Sitzung des Stadtrates einreichen. Das Anliegen ist im Vorfeld schriftlich im Büro Stadtrat abzugeben. Dies ist auch hier online möglich oder über den Link "Webformular Einwohneranfrage".

Zu Beginn jeder ordentlichen öffentlichen Sitzung des Stadtrates findet nach Bedarf eine 30-minütige Einwohnerfragestunde statt. Einwohner der Stadt Jena können ihre Fragen, Anregungen und Vorschläge zu städtischen Angelegenheiten, die sie zu den Sitzungen des Stadtrates beantwortet bzw. behandelt wissen möchten, einreichen. Die Fragen werden vom Oberbürgermeister oder von den Beigeordneten beantwortet.

Das Anliegen muss bis 14:00 Uhr, 14 Tage vor der Sitzung, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Büro Stadtrat vorliegen. Jeder Einwohner kann in einer Stadtratssitzung höchstens ein Anliegen vortragen, das in maximal drei Teilfragen /Gliederungspunkte unterteilt sein darf. Dafür erhält der Einwohner maximal drei Minuten Redezeit. Die Behandlung bzw. Beantwortung des Anliegens soll maximal fünf Minuten in Anspruch nehmen.

Tag Zeiten
Montag - Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 13:00 Uhr

 

 

In  § 7a Hauptsatzung der Stadt Jena (A01) in Verbindung mit § 10 der Geschäftsordnung (A04) für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Jena werden die Rahmenbedingungen der Einwohneranfrage geregelt.

Name Funktion/Bereich Kontakt
Kristin Seifert-Prill

Leiterin Büro Stadtrat

Büro Stadtrat

E-Mail: buero-stadtrat@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-2036

Fax: 0049 3641 49-2038

Standort

Büro Stadtrat

Am Anger 15
07743 Jena
Deutschland