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Existenzgründung für Empfänger von Bürgergeld

Die Mitarbeiter beraten Sie zu allen Fragen zu Existenzgründung oder Selbständigkeit. Voraussetzung ist der Bezug von Leistungen nach dem SGB II - Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II).

Die entsprechenden Abrechnungsbögen finden Sie unter -> Downloads.

Kundenzentrum / Telefonische Erreichbarkeit Ansprechpartner*in

Tag Zeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 11:30 Uhr
Hinweise

Seit 14.06.2021 ist es wieder möglich, Beratungsgespräche im Gebäude von jenarbeit durchzuführen. Dafür ist im Vorfeld eine Terminvereinbarung mit dem / der persönlichen Ansprechpartner*in notwendig. Die Termine werden nach Dringlichkeit und unter Beachtung der Reduzierung des Kundenkontaktes gewählt. Mit dem Betreten des Gebäudes ist ein qualifizierter Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske oder FFP2-Maske) zu tragen.

Ihre/n vertraute/n Ansprechpartner*in erreichen Sie weiterhin telefonisch unter den Ihnen bekannten Kontaktdaten zu oben genannten Zeiten.

Außerdem besteht zu diesen Zeiten auch wieder Zugang zum Kundenzentrum von jenarbeit. Dort können bei Bedarf Unterlagen gescannt / abgegeben und weitere Anliegen vorgetragen werden. Ebenso erfolgt von dort die Abholung zum Termin.

Klärung per E-Mail, Post oder Fax

Gleichermaßen wird weiterhin empfohlen, Anliegen durch Nutzung von Telefon, E-Mail, Post oder Fax zu klären. Das Vorgehen hat sich in vielen Fällen gut bewährt und bleibt aktuell unser bevorzugter Kontaktweg.

Kontaktweg Daten

E-Mail

jenarbeit@jena.de

Post

jenarbeit-Jobcenter der Stadt Jena, Stadtrodaer Straße 1, 07749 Jena

Fax

0049 3641 49-4705

Telefon

0049 3641 49-4710

Einwurf

in den Briefkasten von jenarbeit am Gebäude der Stadtrodaer Straße 1

Zur ersten Kontaktaufnahme können Sie sich telefonisch an das Kundenzentrum unter 0049 3641 494713 wenden oder per E-Mail an gruender@jena.de.