Lkw-Führerschein – Fahrerlaubnis Klasse C
Wer einen Führerschein besitzt, kann diesen um eine oder mehrere Klassen erweitern lassen.
Grundsätzlich kann jede Fahrerlaubnis erweitert werden, allerdings wird den C- und D-Klassen der Besitz der Führerscheinklasse B vorausgesetzt. Eine Erweiterung auf die Anhängerklassen ist möglich, wenn eine Fahrerlaubnis für das Zugfahrzeugs vorhanden ist.
Details
Informationen zum Führerschein Klasse C
Voraussetzungen
Sie haben in Jena Ihren Hauptwohnsitz. Sie besitzen das notwendige Mindestalter bzw. erreichen es in einer zeitlichen Nähe zur Prüfung.
Antragstellung
Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich, da der Kartenführerschein Ihre Unterschrift enthält, die bereits bei Antragstellung geleistet werden muss. Ein Antragsformular muss durch Sie nicht ausgefüllt werden. Es wird durch uns erstellt und von Ihnen lediglich unterschrieben.
Online beantragen
Sie haben auch die Möglichkeit, die Erweiterung um die C-Klassen bei der Fahrerlaubnisbehörde online(Link ist extern) zu beantragen. Hierzu halten Sie bitte Ihren alten Führerschein bereit, da Sie die Daten entsprechend eingeben müssen. Bitte beachten Sie, dass Sie - um Rückfragen zu vermeiden - die Angaben im Gesundheitsfragebogen in jedem Fall mit NEIN oder JA (dann mit weiteren Angaben) beantworten.
Für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung Ihres Antrages ist es von Vorteil, bei der Antragstellung Ihre E-Mail Adresse und Telefonnummer auf dem Antragsformular anzugeben. So können wir den Informationsweg verkürzen.
Ablauf/Fristen
Ablauf der Führerschein-Erweiterung
- Der Antrag sollte frühestens 6 Monate vor erreichen des Mindestalters gestellt werden.
- Nach abgeschlossener Prüfung Ihrer Unterlagen erteilen wir den Prüfauftrag an die Prüforganisation. Ihre Fahrschule wird verständigt und kann Sie dann zur Prüfung anmelden. Die Bearbeitungszeit für ihren Antrag beträgt ca. 4 Wochen.
- Nach bestandener praktischer Prüfung wird Ihnen vom Prüfer ein vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung ausgehändigt und der alte Führerschein eingezogen. Die Prüforganisation übermittelt uns, dass Sie die Prüfung bestanden haben. Danach geben wir Ihren Führerschein bei der Bundesdruckerei in Berlin in Auftrag. Der Führerschein wird Ihnen im Direktversand durch die Post zugestellt (Die Kosten für den Versand sind nicht vermeidbar).
Unterlagen
- Reisepass oder Personalausweis
- Lichtbild: Bitte bringen Sie ein Lichtbild mit, das nicht älter als drei Monate ist und den Vorschriften der Biometrie entsspricht. Das Bild muss 3,5 x 4,5 cm groß sein. Wie das Bild beschaffen sein muss, erfahren Sie auf den Seiten der Bundesdruckerei (siehe Links)
- Führerschein: Falls der vorhandene Führerschein nicht von der Stadt Jena ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat, notwendig. Fordern sie die Karteikartenabschrift bitte selbst bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an und lassen sie diese direkt an uns übersenden bzw. per Fax zustellen. Falls Sie noch einen alten Führerschein (grau/rosa) besitzen, muss bei Antragstellung für eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gleichzeitig der Antrag auf Umtausch in den neuen Kartenführerschein gestellt werden. Beachten Sie bitte in diesem Fall die Informationen zu "Umtausch in den EU-Kartenführerschein".
- Nachweise zu Fahrerlaubniserteilungen (Karteikarte "VK 30") bei Erteilung in der ehemaligen DDR von 1968 bis 1982
- Bestätigung der Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben
- Nachweis über ausreichendes Sehvermögen: Nachweis durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners - ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat zwei Jahre Gültigkeit
- Nachweis über gesundheitliche Eignung: Der Nachweis ist durch eine Bescheinigung eines Arztes nach Wahl unter Berücksichtigung der Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung zu erbringen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein. Das vom Arzt auszufüllende Formular steht Ihnen unter Downloads zur Verfügung.
- Nachweis Erste Hilfe: Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Dokumente können Sie während der Öffnungszeiten des Bürgerservice am Empfang im Erdgeschoss abholen (ohne Termin).
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online(Link ist extern) oder telefonisch.
Terminzeiten
Tag |
Zeit |
Montag | nach Vereinbarung |
Dienstag | 08:40 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | nach Vereinbarung |
Donnerstag | 08:40 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:40 – 13:00 Uhr |
Hinweis
Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist die Fahrerlaubnisbehörde geschlossen.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
---|---|
Bearbeitungsgebühr mit Probezeit | 44,40 € |
Bearbeitungsgebühr ohne Probezeit | 43,60 € |
Direktversand (nicht fakultativ) | 4,80 € |
In der Gebühr sind die Kosten für einen Führerschein enthalten. Falls Sie mehrere Klassen beantragen, kann es notwendig werden, dass Sie bis zum Ablegen der letzten Prüfung mehrere vorläufige Nachweise zur Fahrberechtigung oder Führerscheine der jeweiligen Klassen, die Sie erreicht haben, benötigen. Dafür würden weitere Gebühren anfallen.
Rechtsgrundlagen
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Mitarbeiter/-innen Fahrerlaubnisbehörde |
Team Fahrerlaubnisbehörde |
E-Mail: feb@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-3830 Fax: 0049 3641 49-3827 |