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Fahrerlaubnis - Erweiterung Klassen A, A2, A1, B, BE, AM, L, T

Wer eine Fahrerlaubnis besitzt, kann diese um eine oder mehrere Klassen erweitern lassen.

Grundsätzlich kann jede Fahrerlaubnis erweitert werden, allerdings erfordert eine Erweiterung auf die C- und D-Klassen und deren Unterklassen des Besitz der Klasse B. Eine Erweiterung auf die Anhängerklassen setzt den Besitz der jeweiligen Grundklasse des Zugfahrzeugs voraus.

Voraussetzungen

Sie haben in Jena Ihren Hauptwohnsitz. Sie besitzen das notwendige Mindestalter bzw. erreichen es in einer zeitlichen Nähe zur Prüfung.

Antragstellung

Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich, da der Kartenführerschein Ihre Unterschrift enthält, die bereits bei Antragstellung geleistet werden muss. Ein Antragsformular muss durch Sie nicht ausgefüllt werden. Es wird durch uns erstellt und von Ihnen lediglich unterschrieben.

Online beantragen

Sie haben auch die Möglichkeit, die Erweiterung um die Klassen A, A2, A1, B, BE, AM, L, T bei der Fahrerlaubnisbehörde online zu beantragen. Hierzu halten Sie bitte Ihren alten Führerschein bereit, da Sie die Daten entsprechend eingeben müssen.

Für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung Ihres Antrages ist es von Vorteil, bei der Antragstellung Ihre E-Mail Adresse und Telefonnummer auf dem Antragsformular anzugeben. So können wir den Informationsweg verkürzen.

Wann ist es keine Erweiterung?

Ein Fall der Erweiterung liegt nicht vor, wenn gleichzeitig die Erteilung von zwei oder auch mehr Klassen beantragt, die praktische Prüfung für die einzelnen Klassen aber an verschiedenen Tagen abgelegt wird.

In der Praxis kommt dies mitunter vor, wenn neben einer anderen Klasse die Erteilung einer Kraftradklasse beantragt ist und beide praktischen Prüfungen – z.B. aus Witterungsgründen – nicht in einem Termin gefahren werden können.

Da die theoretische Prüfung eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten hat, ist es möglich, dass zwischen den einzelnen praktischen Prüfungen der beantragten Klassen eine längere Zeitspanne liegt.

  • Der Antrag sollte frühestens 6 Monate vor erreichen des Mindestalters gestellt werden.
  • Nach abgeschlossener Prüfung Ihrer Unterlagen erteilen wir den Prüfauftrag an die Prüforganisation. Ihre Fahrschule wird verständigt und kann Sie dann zur Prüfung anmelden. Die Bearbeitungszeit für ihren Antrag beträgt ca. 4 Wochen.
  • Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden. Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung und frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.
  • Die praktische Prüfung für die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 oder der Klasse A2 auf die Klasse A darf frühestens einen Monat vor Ablauf der Frist von 2 Jahren nach Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse A1 oder A2 oder bei Erreichen des in § 10 Absatz 1 FeV genannten Mindestalters abgenommen werden.
  • Nach bestandener praktischer Prüfung wird Ihnen vom Prüfer ein vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung ausgehändigt und der alte Führerschein eingezogen. Die Prüforganisation übermittelt uns, dass Sie die Prüfung bestanden haben. Danach geben wir Ihren Führerschein bei der Bundesdruckerei in Berlin in Auftrag. Der Führerschein wird Ihnen im Direktversand durch die Post zugestellt (Die Kosten für den Versand sind nicht vermeidbar).
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Lichtbild: Bitte bringen Sie ein Lichtbild mit, das nicht älter als drei Monate ist und den Vorschriften der Biometrie entsspricht. Das Bild muss 3,5 x 4,5 cm groß sein. Wie das Bild beschaffen sein muss, erfahren Sie auf den Seiten der Bundesdruckerei (siehe Links)
  • Führerschein: Falls der vorhandene Führerschein nicht von der Stadt Jena ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat, notwendig. Fordern sie die Karteikartenabschrift bitte selbst bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an und lassen sie diese direkt an uns übersenden bzw. per Fax zustellen. Falls Sie noch einen alten Führerschein (grau/rosa) besitzen, muss bei Antragstellung für eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gleichzeitig der Antrag auf Umtausch in den neuen Kartenführerschein gestellt werden. Beachten Sie bitte in diesem Fall die Informationen zu "Umtausch in den EU-Kartenführerschein".
  • Nachweise zu Fahrerlaubniserteilungen (Karteikarte "VK 30") bei Erteilung in der ehemaligen DDR von 1968 bis 1982
  • Bestätigung der Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben
  • Nachweis über ausreichendes Sehvermögen: Bescheinigung eines Augenoptikers oder Augenarztes
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des § 19 FeV
  • Anträge für minderjährige Personen können nur mit Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Elternteile (einschließlich Kopien Personalausweis oder Reisepass zum Unterschriftenvergleich) gestellt werden. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsnachweis bei alleiniger Sorge oder bei unverheirateten Eltern zwingend notwendig (Urteil des Familiengerichts, Negativbescheinigung oder Sorgerechtsbescheinigung des Jugendamtes).

Terminvereinbarung erforderlich

Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung erfolgen kann. Diese können Sie entweder über die Online-Terminvereinbarung Fahrerlaubnisbehörde oder telefonisch vornehmen.

Informieren Sie sich bitte vor Ihrer Terminbuchung zu den Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen der gewünschten Dienstleistung.

Tag
Zeit
Montag 09:00 – 13:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 13:00 Uhr
Leistungen Gebühr
Bearbeitungsgebühr mit Probezeit 45,70 €
Bearbeitungsgebühr ohne Probezeit 43,90 €
Direktversand (nicht fakultativ) 5,10 €

In der Gebühr sind die Kosten für einen Führerschein enthalten. Falls Sie mehrere Klassen beantragen, kann es notwendig werden, dass Sie bis zum Ablegen der letzten Prüfung mehrere vorläufige Nachweise zur Fahrberechtigung oder Führerscheine der jeweiligen Klassen, die Sie erreicht haben, benötigen. Dafür würden weitere Gebühren anfallen.

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen Fahrerlaubnisbehörde

Team Fahrerlaubnisbehörde

E-Mail: feb@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3830

Fax: 0049 3641 49-3827

Standort

Team Fahrerlaubnisbehörde

Engelplatz 1
07743 Jena
Deutschland