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Fahrzeugbrief / ZB II ersetzen

Bei Verlust dieses Dokumentes müssen Sie grundsätzlich eine Versicherung an Eides statt abgeben (§ 5 StVG). Diese Erklärung kann nur persönlich gegenüber dem Aufnehmenden abgegeben werden (§ 27 ThürVwVfG).

Die Abgabe der Versicherung an Eides statt ist gebührenpflichtig.

Eidesstattliche Versicherung

Bitte beachten Sie, dass die Zulassungsbehörde eine Eidesstattliche Versicherung grundsätzlich nur von demjenigen abnehmen darf, der für den Verlust verantwortlich ist bzw. das Dokument zuletzt in seinem Besitz hatte und Angaben zum Verlust machen kann (z. B. Geschädigter im Falle eines Diebstahls)!

Weicht der Verursacher vom Halter des Fahrzeuges ab, ist zusätzlich eine Vollmacht für die Abgabe der Versicherung an Eides statt notwendig.

Aufbietungsverfahren

Bevor die Zulassungsbehörde eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausfertigen und aushändigen darf muss der verlorene Brief (ZB II) zunächst aufgeboten werden.

Der Verlust wird an das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg gemeldet, wo das Dokument für ungültig erklärt und anschließend im elektronischen Verkehrsblatt veröffentlicht wird.

Auf diese Weise können alle, die eventuell im Besitz des Briefes sind (z. B. Banken, Leasinggesellschaften, Händler etc.) innerhalb von 14 Tagen Einwände gegen die Aushändigung des Ersatzdokumentes erheben bzw. das Dokument bei der Zulassungsbehörde vorlegen.

Erst nach der Beendigung des Aufbietungsverfahrens kann die Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden. Hierzu ist die erneute Vorsprache und Antragstellung in der Zulassungsbehörde notwendig.

  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bescheinigungen der noch gültigen Hauptuntersuchung
  • Versicherung an Eides statt (abzugeben direkt bei der Zulassungsbehörde oder bei einem Notar)
  • allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter (siehe Downloads)

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr
Samstage im Monat Tage Zeiten
Oktober 2025 11.10. und 25.10.2025 09:00 - 13:00 Uhr
November 2025 08.11. und 22.11.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 2025 06.12. und 20.12.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Januar 2026 10.01. und 24.01.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Februar 07.02. und 21.02.2026 09:00 - 13:00 Uhr
März 07.03. und 21.03.2026 09:00 - 13:00 Uhr
April 11.04. und 25.04.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Mai 09.05. und 23.05.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Juni 06.06. und 20.06.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Juli 04.07. und 18.07.2026 09:00 - 13:00 Uhr
August 01.08. und 15.08.2026 09:00 - 13:00 Uhr
September 05.09. und 19.09.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 10.10. und 24.10.2026 09:00 - 13:00 Uhr
November 07.11. und 21.11.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 05.12. und 19.12.2026 09:00 - 13:00 Uhr

Hinweis

Am 23.12.2025 hat der Bereich nur bis 16 Uhr geöffnet. Am 02.01.2026 ist der Bereich geschlossen. Der Bereich ist am 23.12.2025 ab 16 Uhr und am 02.01.2026 ganztägig telefonisch nicht erreichbar.

Leistungen Gebühr
Ersatzausstellung 15,10 €
Abnahme der Versicherung an Eides statt 30,70 €
Aufbietung Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung II 13,80 €

Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 0,30 € pro verwendetes Klebesiegel.

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