Fahrzeuge in Jena ummelden
Sie möchten ein Fahrzeug innerhalb Jenas mit Halterwechsel umschreiben lassen, das können Sie auch online beantragen.
Möchten Sie lediglich Änderungen Ihrer persönlichen Daten bzw. der Daten des Unternehmens als Halter eines Fahrzeuges, zum Beispiel durch Namensänderung oder Umzug innerhalb Jenas, in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen, dann gehen Sie bitte zum Beitrag Fahrzeugdaten ändern: Technik- oder Halterdaten. Die alleinige Änderung Ihrer Anschrift können Sie auch online beantragen.
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- bisherige Kennzeichen, wenn das Fahrzeug zugelassen ist und ein neues bzw. anderes Kennzeichen zugeteilt werden soll
- Bescheinigungen der noch gültigen Hauptuntersuchung (Original)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB, ehemals Versicherungs-Doppelkarte)
- SEPA-Lastschriftmandat
- allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter (siehe Downloads)
- gegebenenfalls Erklärung zur Verwendung der Geschäftsadresse im Rahmen der Zulassung von Fahrzeugen auf Einzelunternehmen und Selbstständige (siehe Downloads)
- gegebenenfalls Anzeige besondere Fahrzeugverwendung, zum Beispiel als Taxi oder Mietfahrzeug (siehe Downloads)
Bitte beachten Sie, dass im Falle einer bestehenden Kurzzeitzulassung für das Fahrzeug der Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen sowie die Kennzeichen zur Entwertung vorgelegt werden müssen.
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
| Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
| Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
| Samstage im Monat | Tage | Zeiten |
|---|---|---|
| Oktober 2025 | 11.10. und 25.10.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| November 2025 | 08.11. und 22.11.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| Dezember 2025 | 06.12. und 20.12.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| Januar 2026 | 10.01. und 24.01.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| Februar | 07.02. und 21.02.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| März | 07.03. und 21.03.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| April | 11.04. und 25.04.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| Mai | 09.05. und 23.05.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| Juni | 06.06. und 20.06.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| Juli | 04.07. und 18.07.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| August | 01.08. und 15.08.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| September | 05.09. und 19.09.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| Oktober | 10.10. und 24.10.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| November | 07.11. und 21.11.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| Dezember | 05.12. und 19.12.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Hinweis
Am 23.12.2025 hat der Bereich nur bis 16 Uhr geöffnet. Am 02.01.2026 ist der Bereich geschlossen. Der Bereich ist am 23.12.2025 ab 16 Uhr und am 02.01.2026 ganztägig telefonisch nicht erreichbar.
Gebühren
| Leistungen | Gebühr |
|---|---|
| Umschreibung innerhalb Jenas bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens - vor Ort | 26,80 € |
| Umschreibung innerhalb Jenas bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens - online | 10,40 € |
| Ummeldung mit Zuteilung eines anderen Kennzeichens oder Wechsel der Kennzeichenart - vor Ort | 28,80 € |
| Ummeldung mit Zuteilung eines anderen Kennzeichens oder Wechsel der Kennzeichenart - online | 12,40 € |
| ist ein Umtausch von Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II oder die Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich | 10,00 € - 20,00 € |
| wenn im Rahmen einer Sicherungsübereignung die Aufbewahrung und Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil II notwendig ist | 15,30 € |
| bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens | 10,20 € |
| bei vorheriger Reservierung eines Wunschkennzeichens | 2,60 € |
| bei Neuprägung der bisherigen Kennzeichen zusätzlich Gebühren für die Abstemplung der Kennzeichenschilder, je nach Anzahl der Plaketten | 4,10 € - 5,60 € |
| Kosten für die Prägung der Kennzeichen |
Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 0,30 € pro verwendetes Klebesiegel.
Ansprechpersonen
| Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
|---|---|---|
| Mitarbeiter/-innen |
Team Bürgerservice |
E-Mail: buergerservice@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3800 Fax: 03641 49-3827 |