Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Fahrzeuge nach Jena ummelden

Hierbei handelt es sich um die Ummeldung bzw. Umschreibung eines zugelassenen oder außerbetriebgesetzten Fahrzeuges nach Jena mit oder ohne Halterwechsel, das können Sie auch online beantragen.

Bei noch zugelassenen Fahrzeugen ist eine bundesweite Kennzeichenmitnahme möglich.

Der Fahrzeughalter hat bei Umzug innerhalb des Bundesgebietes den Wohnsitzwechsel bei der zuständigen Zulassungsbehörde (Hauptwohnsitz oder Betriebssitz) anzuzeigen und die Fahrzeugpapiere ändern zu lassen.

Der Käufer eines zugelassenen Fahrzeuges hat die Pflicht das Fahrzeug unverzüglich auf sich zuzulassen oder abzumelden.

Bei noch zugelassenen Fahrzeugen ist jetzt auch bei Halterwechsel eine bundesweite Kennzeichenbeibehaltung möglich. Bei bereits abgemeldeten Fahrzeugen muss ein neues Kennzeichen von der zuständigen Zulassungsbehörde vergeben werden.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  • bisherige Kennzeichen, wenn das Fahrzeug zugelassen ist und ein neues bzw. anderes Kennzeichen zugeteilt werden soll
  • Bescheinigungen der noch gültigen Hauptuntersuchung (Original)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB, ehemals Versicherungs-Doppelkarte)
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter (siehe Downloads)
  • gegebenenfalls Erklärung zur Verwendung der Geschäftsadresse im Rahmen der Zulassung von Fahrzeugen auf Einzelunternehmen und Selbstständige (siehe Downloads)
  • gegebenenfalls Anzeige besondere Fahrzeugverwendung, zum Beispiel als Taxi oder Mietfahrzeug (siehe Downloads)

Bitte beachten Sie, dass im Falle einer bestehenden Kurzzeitzulassung für das Fahrzeug der Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen sowie die Kennzeichen zur Entwertung vorgelegt werden müssen.

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr
Samstage im Monat Tage Zeiten
Oktober 2025 11.10. und 25.10.2025 09:00 - 13:00 Uhr
November 2025 08.11. und 22.11.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 2025 06.12. und 20.12.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Januar 2026 10.01. und 24.01.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Februar 07.02. und 21.02.2026 09:00 - 13:00 Uhr
März 07.03. und 21.03.2026 09:00 - 13:00 Uhr
April 11.04. und 25.04.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Mai 09.05. und 23.05.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Juni 06.06. und 20.06.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Juli 04.07. und 18.07.2026 09:00 - 13:00 Uhr
August 01.08. und 15.08.2026 09:00 - 13:00 Uhr
September 05.09. und 19.09.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 10.10. und 24.10.2026 09:00 - 13:00 Uhr
November 07.11. und 21.11.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 05.12. und 19.12.2026 09:00 - 13:00 Uhr

Hinweis

Am 23.12.2025 hat der Bereich nur bis 16 Uhr geöffnet. Am 02.01.2026 ist der Bereich geschlossen. Der Bereich ist am 23.12.2025 ab 16 Uhr und am 02.01.2026 ganztägig telefonisch nicht erreichbar.

Leistungen Gebühr
Umschreibung von außerhalb mit und ohne Halterwechsel und Zuteilung eines neuen Kennzeichens - vor Ort 27,10 € - 30,10 €
Umschreibung von außerhalb mit und ohne Halterwechsel und Zuteilung eines neuen Kennzeichens - online 12,10 €
Umschreibung von außerhalb ohne Halterwechsel bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens - vor Ort 24,10 €
Umschreibung von außerhalb ohne Halterwechsel bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens - online 9,90 €
bei erhöhten Datenerfassungsaufwand, wenn technische Fahrzeugdaten im örtlichen Register nicht verfügbar sind 15,30 €
wenn im Rahmen einer Sicherungsübereignung die Aufbewahrung und Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil II notwendig ist 15,30 €
bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens 10,20 €
bei vorheriger Reservierung eines Wunschkennzeichens 2,60 €
ist ein Umtausch von Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II oder die Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich 10,00 € - 20,00 €
Kosten für die Prägung der Kennzeichen  

Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 0,30 € pro verwendetes Klebesiegel.

Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

Team Bürgerservice

E-Mail: buergerservice@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3800

Fax: 03641 49-3827