
In Kürze
Private Kleinfeuerwerke können in Thüringen per Erlass des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 23.05.2011 nur noch für "herausgehobene, außergewöhnliche Anlässe" genehmigt werden.
Zu diesen Anlässen zählen nicht:
- Hochzeiten
- Geburtstagsfeiern unter 90 Jahren und
- Firmenjubiläen unter 50 Jahren.
Öffnungszeiten
Der Fachdienst ist weiterhin geschlossen, ab dem 02.06.2020 ist ein eingeschränkter Publikumsverkehr wieder möglich. Falls eine persönliche Vorsprache erforderlich ist, ist dies nur nach telefonischer Terminabsprache zu den nachfolgend angegebenen Zeiten möglich:
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 11:30 Uhr |
Zur Terminabsprache wenden Sie sich an die angegebenen Ansprechpartner.
Hinweis
Bitte vergessen Sie die erforderliche Mund-Nasen-Bedeckung nicht.
Ansprechpartner
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Frau Günzel | Sachbearbeiterin Sondernutzung Veranstaltung mit Sondernutzung, Feuerwerk Team Kommunale Sicherheit |
E-Mail: sondernutzung_fdko@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2543 Raum: 01.01_27 |