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Fundbüro online

Fundsachen online recherchieren

Im Fundbüro online können Sie schnell und unkompliziert nach Fundsachen recherchieren. Konkrete Nachfragen können im Fundbüro vor Ort oder telefonisch erfolgen. Fundsachen des Nahverkehr Jena werden als Liste geführt.

Hinweise

Die Fundsachen des Nahverkehr Jena werden nur am Dienstag und Donnerstag übergeben. Nachfragen zu Verlustsachen im Nahverkehr Jena bitten wir daher am Dienstag- und Donnerstagnachmittag zu tätigen.

Gefundene Sachen

Wenn Sie etwas im öffentlichen Raum in Jena gefunden haben, aber nicht wissen, wem es gehört und somit der vom Verlust betroffenen Person nicht aushändigen können, müssen Sie dies im Fundbüro der Stadtverwaltung Jena anzeigen. Das müssen Sie nicht tun, wenn der Gegenstand weniger als 10 Euro wert ist.

Aufbewahrung

Die gefundenen Sachen werden für 6 Monate aufbewahrt. Wenn niemand sie abholt, werden sie Eigentum der Stadt Jena oder der findenden Person (muss bei der Abgabe der Fundsache erklärt werden). Sachen die nach der Aufbewahrungzeit in das Eigentum der Stadt Jena übergehen werden entweder zerstört oder für soziale Zwecke verwendet. Essen und Getränke werden sofort weggeworfen.

Verlorene Sachen

Es ist ratsam, geduldig zu sein, da es bis zu vier Wochen dauern kann, bis Fundstücke im Fundbüro abgegeben werden.

Wenn in dem gefundenen Gegenstand Hinweise auf die vom Verlust betroffene Person stehen, wird die Person benachrichtigt. Sollte diese Person nicht in Jena wohnen, wird die Fundsache innerhalb Deutschlands an das zuständige Fundbüro weitergeleitet.

Abholung

Bei der Abholung Ihrer verlorenen Sache müssen Sie eine Verwaltungsgebühr bezahlen und ein gültiges Ausweisdokument vorzeigen. Bringen Sie bitte Nachweise wie Kaufbelege, Fotos oder ähnliches mit, um zu beweisen, dass es Ihnen gehört.

Wenn jemand anderes Ihr Fundstück abholen soll, braucht diese Person eine formlose Vollmacht und ein gültiges Ausweisdokument. Wenn es um Minderjährige geht, braucht die Person, die das Fundstück abholt, eine schriftliche Erlaubnis von einem Erziehungsberechtigten.

Versicherungsbescheinigung

Falls Sie eine Bescheinigung für Ihre Versicherung benötigen, dass Ihre verlorene Sache nicht im Fundbüro ist, kann diese gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr ausgestellt werden. Für die Ausstellung dieser Bescheinigung müssen Sie sich ausweisen und einen Eigentumsnachweis zum verlorenen Gegenstand vorlegen. Die Versicherungsbescheinigung kann frühestens 3 Wochen nach Verlust oder Diebstahl ausgestellt werden.

Öffnungszeiten

Tag Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr

Fundanzeige und Abgabe auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich

Außerhalb der Öffnungszeiten des Fundbüros kann eine Fundanzeige sowie die Abgabe der gefundenen Sache am Empfang des Bürgerservice erfolgen. Bitte beachten Sie hierbei die Öffnungszeiten des Bürgerservice.

Folgende Gebühren werden für die Verwahrung und Aushändigung von Fundsachen an Empfangsberechtigte erhoben.

Fundsache Gebühr
  • bis zu einem Schätz- oder Bargeldwert von 500,00 € (der Schätzwert ab 100,00 € ist auf volle 50,00 € aufzurunden)
5%, mindestens jedoch 5,00 €
  • über einem Schätz- oder Bargeldwert von 500,00 € (Schätzwerte ab 500,00 € sind auf volle 100,00 € aufzurunden)
5% von 500,00 € zuzüglich 1% des übersteigenden Wertes
  • Bescheinigung für die Versicherung über die Nichtabgabe, je Gegenstand
5,00 €
  • §965 - 985 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • § 25 Thüringer Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (ThürAGBGB)
  • Thüringer Verwaltungskostenordnung (ThürVwKostO)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen Fundbüro

Team Bürgerservice

E-Mail: fundbuero@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3838

Fax: 0049 3641 49-3827

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Engelplatz 1
07743 Jena
Deutschland