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Gefahrguttransporte - Allgemeinverfügung § 35 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

In der Allgemeinverfügung für Gefahrguttransporte können Sie nachlesen, auf welchen Strecken im Stadtgebiet Jena - außerhalb der Autobahnen - bestimmte Gefahrgüter transportiert werden dürfen, ohne dass Sie dafür einen separaten Antrag vor dem Transport stellen müssen.

Tag Zeiten
Montag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie uns nach telefonischer Absprache.

  • § 35 Absatz 3 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/ -in Verkehrsorganisation

Team Verkehrsorganisation

E-Mail: verkehrsorganisation@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-5101

Fax: 0049 3641 49-5365

Standort

Team Verkehrsorganisation

Am Anger 26
07743 Jena
Deutschland