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Gewerbesteuer - Auskünfte

Die Stadtverwaltung erhebt die Gewerbesteuer aufgrund der vom Finanzamt erlassenen Gewerbesteuermessbescheide.

Die Mitarbeiter des Teams stehen Ihnen für Ihre Fragen unter den angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.

Die für das jeweilige Jahr zu entrichtende Gewerbesteuer ergibt sich durch Multiplikation des Messbetrages mit dem für das jeweilige Jahr in der Haushaltssatzung der Stadt Jena festgesetzten Hebesatz.

Für die Folgejahre, für die das Finanzamt noch keinen Messbetrag festgesetzt hat, werden i. d. R. Vorauszahlungen in der Höhe der Veranlagung erhoben.

Entsprechend § 233 a Abgabenordnung sind nach Ablauf einer 15-monatigen Karenzzeit Steuernachforderungen bzw. -erstattungen, die sich bei der Festsetzung der Gewerbesteuer ergeben, zu verzinsen. Die Zinsbescheide werden zusammen mit den entsprechenden Gewerbesteuerbescheiden erlassen.

Hebesätze
Jahr Hebesatz
seit 2015 450 v. H.
2011 - 2014 420 v. H.
2009 - 2010 395 v. H.
2005 - 2008 415 v. H.
Tag Zeiten
Montag 08:30 - 11:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen

Weitere Termine nach Vereinbarung.

Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Annette Posselt

Sachbearbeiterin Gewerbesteuern

Team Gemeindesteuern

E-Mail: gemeindesteuern@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3022

Fax: 0049 3641 49-3044

Frau Constanze Wickler

Sachbearbeiterin Gewerbesteuern

Team Gemeindesteuern

E-Mail: gemeindesteuern@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3024

Fax: 0049 3641 49-3044

Standort

Team Gemeindesteuern

Am Anger 28
07743 Jena
Deutschland