Gewerbliches / industrielles Abwasser - Einleitung
Die Einleitung gewerblicher / industrieller Abwässer in ein Gewässer (Direkteinleitung) bzw. in eine öffentliche Abwasseranlage (Indirekteinleitung) aus Herkunftsbereichen der Abwasserverordnung (AbwV) bedarf der Erlaubnis bzw. der Genehmigung durch die untere Wasserbehörde.
Details
Für die Einleitung von Abwasser aus den Herkunftsbereichen des
- Anhanges 49 der AbwV - "Mineralölhaltiges Abwasser"
- Anhanges 50 der AbwV - "Zahnbehandlung" (Amalgamabscheider)
- Anhanges 52 der AbwV - "Chemischreinigung"
- Anhanges 53 der AbwV - "Fotografische Prozesse"
- sowie aus baurechtlich zugelassenen Abwasseranlagen
in die öffentliche Kanalisation kann der Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Anzeige bei der Wasserbehörde ersetzt werden.
Unterlagen
Für die Beantragung der Einleitung in ein Gewässer oder in die öffentliche Kanalisation nutzen Sie bitte die auf dieser Seite bereitgestellten und abrufbaren Downloads und füllen die zutreffenden Felder aus.
Das ausgefüllte Formular ist mit den weiteren Angaben und Unterlagen bei der unteren Wasserbehörde in doppelter Ausfertigung einzureichen. Eine detaillierte Auflistung entnehmen Sie bitte dem Antrag auf Genehmigung - Änderung einer Indirekteinleitung unter Downloads.
Planunterlagen
- Übersichtslageplan, M 1 : 25 000 oder 1 : 10 000
- Detaillageplan
- Auszug aus der Flurkarte / Liegenschaftskarte
- Entwässerungsplan
Öffnungszeiten
| Tag | Zeiten |
|---|---|
| Montag | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | keine Sprechzeiten |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Rechtsgrundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Thüringer Wassergesetz (ThürWG)
- Abwasserverordnung (AbwV)
- Thüringer Indirekteinleiterverordnung (ThürIndEVO)
- Thüringer Abwassereigenkontrollverordnung (ThürAbwEKVO)
- Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImschV)
Ansprechpersonen
| Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
|---|---|---|
| Herr Pöhlmann | Sachbearbeiter gewerbliches Abwasser Team Gewässer / Boden / Abfall |
E-Mail: christian.poehlmann@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5285 |