Großraum- und Schwerlasttransport - Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung
Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit Ladung, die in ihren Eigenschaften nicht den Vorschriften der Straßenzulassungsordnung (StVZO) entsprechen, benötigen für das Befahren des öffentlichen Verkehrsraumes eine Ausnahmegenehmigung und ggf. eine Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Details
Grundsätzlich ist der Antrag zur Durchführung eines Großraum- oder Schwerlasttransportes an das Thüringer Landesverwaltungsamt (ThürLVwA) zu richten. Dieser erfolgt i. d. R. über das einheitliche Programm Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwerlasttransporte (VEMAGS).
Darüber hinaus besteht jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlaubnis nach §29 Abs. 3 i. V. m. §46 Abs. 1 Nr. 2 und/oder Nr. 5 StVO zu stellen, wenn der Transport ausschließlich in der Zuständigkeit der Stadt Jena (d. h. nicht über die Gebietsgrenzen der kreisfreien Stadt Jena) durchgeführt wird.
Erlaubnis
Eine Erlaubnis ist immer dann notwendig, wenn
- das Fahrzeug nicht den Vorschriften der StVZO entspricht,
- das Fahrzeug mit Ladung nicht den Vorschriften der StVZO entspricht.
Ausnahmegenehmigung
Wenn das Fahrzeug und die Ladung die Grenzwerte der StVZO überschreiten, dann bedarf es einer Ausnahmegenehmigung nach §46 Abs. 1 Nr. 5 StVO von den Bestimmungen des §22 Abs. 2 und 4 StVO.
Für den Einsatz von Fahrzeugen und/oder Fahrzeugkombinationen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewicht die nach den §§ 32 und 34 StVZO zulässigen Grenzen überschreitet oder bei denen das Sichtfeld nach §35b Abs. 2 StVZO eingeschränkt ist, bedarf es zusätzlich einer Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO und einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO.
Hinweis
Alle Anträge werden mit Hilfe des VEMAGS bearbeitet. Daher ist es notwendig eine Haftungserklärung (siehe Download) auszufüllen und zu unterschreiben.
Ablauf/Fristen
Die Dauer der Bearbeitung hängt von der Komplexität des Transportes ab.
Unterlagen
- Antrag
- eine Gültige Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO oder eine Betriebserlaubnis
- ggf. Änderungsbescheid des ThürLVwA
- Haftungserklärung VEMAGS
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie uns nach telefonischer Absprache.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach dem Gebührenrahmen der Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Leistung | Gebühr |
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Einzelgenehmigung (bis 3 Monate) | 40 EUR |
Dauergenehmigung (ab 1 Jahr) | 140 EUR |
Dauergenehmigung (Jedes weitere Jahr) bis max. 3 Jahre | 140 EUR je weiteres Jahr |
Dauergenehmigung (bis 3 Jahre) bei Sichtbehinderung | 140 EUR |
Rechtsgrundlagen
- Straßenvergersgesetz (StVG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Mitarbeiter/ -in Verkehrsorganisation |
Team Verkehrsorganisation |
E-Mail: verkehrsorganisation@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-5101 Fax: 0049 3641 49-5365 |