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Grundsicherung im Alter oder dauerhafter voller Erwerbsminderung

Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII müssen beantragt werden. Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig.

Wer kann Leistungen nach diesem Gesetz erhalten?

Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die:

  • das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Der Bezug einer Rente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung wird nicht vorausgesetzt.

Weiterhin Anspruch auf Leistungen haben Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht:

  • aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw.
  • aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können.

Wer hat keinen Anspruch?

  • Personen, wenn das Einkommen von Unterhaltspflichtigen jährlich einen Betrag von 100.000 EUR (je Kind bzw. Eltern) übersteigt,
  • Personen, die ihre Bedürftigkeit innerhalb der letzten 10 Jahre vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben,
  • ausländische Staatsangehörige, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

In welcher Höhe kann man Grundsicherung bekommen?

Der Bedarf umfasst:

  • die für den Antragsberechtigten maßgebende Regelbedarfsstufe,
  • die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (bei nicht getrennt lebenden Ehegatten und eheähnlichen Partnerschaften jeweils anteilig),
  • ggf. anfallende Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und
  • ggf. Mehrbedarfszuschläge.

Dem so ermittelten Bedarf wird das vorhandene Einkommen gegengerechnet.

Der Grundsicherungsanspruch ist der durch das vorhandene Einkommen nicht gedeckte Bedarf.

Reicht das Einkommen aus um den Bedarf zu decken, errechnet sich keine Grundsicherungsleistung.

Reicht zwar das Einkommen nicht aus, haben Sie aber Vermögen, das Sie für Ihren Lebensunterhalt einsetzen müssen, gibt es keine Grundsicherungsleistung. Nach Verbrauch des einzusetzenden Vermögens können Sie erneut einen Antrag auf Grundsicherung stellen.

Die Grenze für kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte, die nicht einzusetzen sind um Grundsicherung beziehen zu können, beträgt für jede volljährige Person: 10.000 €. Darüber hinausgehende Beträge gelten als einzusetzendes Vermögen.

Tag Zeiten

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr

 

Name Funktion/Bereich Kontakt
Herr Tetschke

Teamleiter

Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen

E-Mail: grusi-hlu@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4433

Fax: 0049 3641 49-4604

Frau Klammt

Sachbearbeiterin Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen

für die Buchstabenbereiche: B, P

Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen

E-Mail: grusi-hlu@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4432

Fax: 0049 3641 49-4604

Raum: 3_36

Frau Fraß

Sachbearbeiterin Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen

für die Buchstabenbereiche: E, Q, R, U, W, X

Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen

E-Mail: grusi-hlu@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4609

Fax: 0049 3641 49-4604

Raum: 03_11

Herr Biedermann

Sachbearbeiter Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen

für die Buchstabenbereiche: F, J, K

Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen

E-Mail: grusi-hlu@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4434

Fax: 0049 3641 49-4604

Raum: 03_13

Frau Glatz

Sachbearbeiterin Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen

für die Buchstabenbereiche: G, Sch

Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen

E-Mail: grusi-hlu@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4608

Fax: 0049 3641 49-4604

Raum: 03_12

Frau Kunze

Sachbearbeiter Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen

für die Buchstabenbereiche: S (ohne Sch), C, I

Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen

E-Mail: grusi-hlu@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4438

Fax: 0049 3641 49-4604

Frau Gründler

Sachbearbeiter Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen

für die Buchstabenbereiche: H, O, V, Y

Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen

E-Mail: grusi-hlu@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4435

Fax: 0049 3641 49-4604

Raum: 03_07

N. N.

Sachbearbeiterin Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen

für die Buchstabenbereiche: A, D, M, N,

Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen

E-Mail: grusi-hlu@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4601

Fax: 0049 3641 49-4604

Raum: 03_11

Frau Heering

Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen und Ausgleichsleistungen für Opfer des SED-Unrechts

für Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter: für die Buchstabenbereiche: T, L, Z; für Ausgleichsleistungen für Opfer des SED-Unrechts: A-Z

Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen

E-Mail: grusi-hlu@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4663

Fax: 0049 3641 49-4604

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