Grundsicherung im Alter oder dauerhafter voller Erwerbsminderung
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII müssen beantragt werden. Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig.
Details
Wer kann Leistungen nach diesem Gesetz erhalten?
Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die:
- das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Der Bezug einer Rente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung wird nicht vorausgesetzt.
Weiterhin Anspruch auf Leistungen haben Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht:
- aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw.
- aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können.
Wer hat keinen Anspruch?
- Personen, wenn das Einkommen von Unterhaltspflichtigen jährlich einen Betrag von 100.000 EUR (je Kind bzw. Eltern) übersteigt,
- Personen, die ihre Bedürftigkeit innerhalb der letzten 10 Jahre vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben,
- ausländische Staatsangehörige, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
In welcher Höhe kann man Grundsicherung bekommen?
Der Bedarf umfasst:
- die für den Antragsberechtigten maßgebende Regelbedarfsstufe,
- die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (bei nicht getrennt lebenden Ehegatten und eheähnlichen Partnerschaften jeweils anteilig),
- ggf. anfallende Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und
- ggf. Mehrbedarfszuschläge.
Dem so ermittelten Bedarf wird das vorhandene Einkommen gegengerechnet.
Der Grundsicherungsanspruch ist der durch das vorhandene Einkommen nicht gedeckte Bedarf.
Reicht das Einkommen aus um den Bedarf zu decken, errechnet sich keine Grundsicherungsleistung.
Reicht zwar das Einkommen nicht aus, haben Sie aber Vermögen, das Sie für Ihren Lebensunterhalt einsetzen müssen, gibt es keine Grundsicherungsleistung. Nach Verbrauch des einzusetzenden Vermögens können Sie erneut einen Antrag auf Grundsicherung stellen.
Die Grenze für kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte, die nicht einzusetzen sind um Grundsicherung beziehen zu können, beträgt für jede volljährige Person: 10.000 €. Darüber hinausgehende Beträge gelten als einzusetzendes Vermögen.
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Dienstag |
08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr |
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Herr Tetschke | Teamleiter Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen |
E-Mail: grusi-hlu@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-4433 Fax: 0049 3641 49-4604 |
Frau Klammt | Sachbearbeiterin Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen für die Buchstabenbereiche: B, P Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen |
E-Mail: grusi-hlu@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-4432 Fax: 0049 3641 49-4604 Raum: 3_36 |
Frau Fraß | Sachbearbeiterin Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen für die Buchstabenbereiche: E, Q, R, U, W, X Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen |
E-Mail: grusi-hlu@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-4609 Fax: 0049 3641 49-4604 Raum: 03_11 |
Herr Biedermann | Sachbearbeiter Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen für die Buchstabenbereiche: F, J, K Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen |
E-Mail: grusi-hlu@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-4434 Fax: 0049 3641 49-4604 Raum: 03_13 |
Frau Glatz | Sachbearbeiterin Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen für die Buchstabenbereiche: G, Sch Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen |
E-Mail: grusi-hlu@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-4608 Fax: 0049 3641 49-4604 Raum: 03_12 |
Frau Kunze | Sachbearbeiter Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen für die Buchstabenbereiche: S (ohne Sch), C, I Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen |
E-Mail: grusi-hlu@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-4438 Fax: 0049 3641 49-4604 |
Frau Gründler | Sachbearbeiter Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen für die Buchstabenbereiche: H, O, V, Y Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen |
E-Mail: grusi-hlu@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-4435 Fax: 0049 3641 49-4604 Raum: 03_07 |
Frau Walther | Sachbearbeiterin Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen für die Buchstabenbereiche: A, M, Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen |
E-Mail: grusi-hlu@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-4436 Fax: 0049 3641 49-4604 Raum: 3_11 |
Frau Heering | Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen und Ausgleichsleistungen für Opfer des SED-Unrechts für Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter: für die Buchstabenbereiche: T, L, Z; für Ausgleichsleistungen für Opfer des SED-Unrechts: A-Z Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen |
E-Mail: grusi-hlu@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-4663 Fax: 0049 3641 49-4604 Raum: 3_05 |
Frau Häselbarth | Sachbearbeiterin Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung außerhalb von Einrichtung für die Buchstabenbereiche: D, N Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen |
E-Mail: grusi-hlu@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-4431 Fax: 0049 3641 49-4604 Raum: 3_10 |