Grundstücksteilung
Berechtigte können sich auf Antrag ein Zeugnis darüber ausstellen lassen, dass die Teilung des Grundstücks den Anforderungen der Thüringer Bauordnung (ThürBO) entspricht.
Details
Die Teilung eines Grundstückes bedarf zu ihrer Wirksamkeit nicht (mehr) der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. Auf Antrag stellt der Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz jedoch ein Zeugnis über die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften bei der Grundstücksteilung aus.
Durch die Teilung eines Grundstücks dürfen jedoch keine Verhältnisse geschaffen werden, die der ThürBO oder den auf Basis der ThürBO erlassenen Vorschriften widersprechen. Daraus folgt, dass bei Verstößen die Bauaufsichtsbehörde verfahrensrechtlich nicht die Teilung als solche beanstanden, sondern nur gegen die rechtswidrigen Folgen vorgehen kann. Das kann z.B. bei nicht eingehaltenen Mindestabständen eine Gebäuderückbauforderung sein.
Die Verantwortung für die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften im Zusammenhang mit der Grundstücksteilung liegt beim Grundstückseigentümer und seinem beauftragten Vermesser.
Unterlagen
2fache Fertigung
- Antragsformular (Teilungszeugnis)
- Auszug aus der Liegenschaftskarte (Katasterplan)
- Grundrisszeichnungen, Ansichten, Schnitte, evtl. Fotos vom Bestand (nur erforderlich wenn Abstandsflächen nicht eingehalten werden oder bei Grenzbebauung)
- vorhandene oder notwendige Baulasteintragung § 82 ThürBO
- vorhandene oder notwendige Abweichungen gemäß § 66 ThürBO
- Lageplan (Maßstab nicht kleiner als 1:500) i.d.R. 1:250
Der Lageplan sollte vorzugsweise durch einen ÖbVI gefertigt sein und Folgendes enthalten:
- Grundstücksbezeichnung
- Grünflächen, Zufahrt, Stellplätze
- Gebäude und andere bauliche Anlagen
- Maßangaben, auch zu Grundstücksgrenzen
- Höhenangaben vorhandenes und geplantes Gelände
- Höheneinordnung der baulichen Anlagen
- Abstandsflächenplan,
- und Abstandsflächenberechnung
- alle Ver u.- Entsorgungsanlagen
- B- Planfestsetzungen, Baulasten
- Legende und Schriftfeld
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch | keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Hinweise
Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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Ausstellung Zeugnis über die Grundstücksteilung | 25,- bis 100,- € |
Rechtsgrundlage
Thüringer Bauordnung (ThürBO), § 7 Abs. 3
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Jeannette Bächstädt | Sekretärin Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz |
E-Mail: bauordnung@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-5051 Fax: 0049 3641 49-5055 Raum: 01_31 |