Grundstückszufahrt beantragen
Die meisten Bürger hegen den Wunsch, ihr Grundstück bzw. ihre Grundstücke mit dem Auto anfahren zu können. Wenn das Grundstück an eine öffentliche Straße oder einen öffentlichen Weg grenzt, ist häufig eine Erlaubnis durch die zuständige Straßenbaubehörde notwendig.
Details
Bestimmungen zur Lage einer Grundstückszufahrt
Liegt das Grundstück außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Ortsdurchfahrt, unterliegt die Grundstückszufahrt der Sondernutzung (§§ 18, 22 Thüringer Straßengesetz).
Liegt das Grundstück innerhalb der Ortslage und an einer zum Anbau freigegebenen Straße, ist meist ein Umbau der öffentlichen Straßenverkehrsanlagen notwendig. Das ist der Fall, da zum einen der Bordstein abgesenkt werden muss und/oder zum anderen die vorhandene Befestigung in Art und Stärke nicht dauerhaft zum Überfahren geeignet ist.
In all diesen Fällen ist eine Gestattung zum Anlegen einer Grundstückszufahrt beim zuständigen Bearbeiter zu stellen.
Unterlagen
- Antrag (siehe Formulare)
- aussagekräftiger Lageplan
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
---|---|
Montag | 08:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 – 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Gebühren
- nach Verwaltungskostensatzung der Stadt Jena
- Gebührenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Jena, Teil B Besondere Verwaltungsgebühren, Eigenbetrieb KSJ (-> Downloads)
Rechtsgrundlagen
- §§ 16, 18, 22 Thüringer Straßengesetz – ThürStrG
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Stadtgebiet Nord | Straßenverwaltung/Straßenbaubehörde Kommunalservice Jena |
E-Mail: tiefbau-stadtraum@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 4989-167 Fax: 0049 3641 4989-189 |
Stadtgebiet Mitte | Straßenverwaltung/Straßenbaubehörde Kommunalservice Jena |
E-Mail: tiefbau-stadtraum@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 4989-166 Fax: 0049 3641 4989-189 |
Stadtgebiet Süd | Straßenverwaltung/Straßenbaubehörde Kommunalservice Jena |
E-Mail: tiefbau-stadtraum@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 4989-169 Fax: 0049 3641 4989-189 |