Haltverbot wegen Umzug beantragen
Wenn Sie für einen Umzug einen freien Parkraum vor Ihrer Wohnung für Möbel- bzw. Umzugsfahrzeuge benötigen, ist es notwendig, mithilfe eines Antrags ein Halteverbot zu beantragen. Dabei handelt es sich um einen Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung.
Details
Halteverbotszone anmelden und einrichten
Halteverbot für einen Umzug anmelden
Die Antragstellung erfolgt formlos per Post, E-Mail oder Fax.
Der Antrag sollte enthalten:
- Name, Vorname und Anschrift des Antragstellers
- Örtlichkeit (Straße und Hausnummer), an der das Haltverbot eingerichtet werden soll
- Zeitraum, für den das Haltverbot gelten soll.
Bitte nutzen Sie hierzu das Formular unter Downloads.
Halteverbotszeichen aufstellen
Die Haltverbotszeichen sind spätestens 4 Werktage vor ihrem Inkrafttreten aufzustellen. Der rechtzeitige Eingang Ihres Antrages – mindestens 1 Woche vor dem betreffenden Umzugstermin – ist deshalb erforderlich.
Die Beschilderung erfolgt durch den Kommunalservice Jena.
Ablauf/ Fristen
Ablauf
Die Antragstellung erfolgt per Post, E-Mail oder Fax.
Bitte nutzen Sie hierzu das Formular unter Downloads.
Fristen
Die Haltverbotszeichen sind spätestens 4 Werktage vor ihrem Inkrafttreten aufzustellen. Der rechtzeitige Eingang Ihres Antrages - mind. 1 Woche vor dem betreffendem Umzugstermin - ist deshalb erforderlich.
Die Beschilderung erfolgt durch den Kommunalservice Jena.
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
---|---|
Montag | 08:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie uns nach telefonischer Absprache.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
---|---|
Haltverbot bis zu 3 Tagen | 15,00 € |
Beschilderung einfach (wenn an nur einer Örtlichkeit ein Haltverbot benötigt wird) |
119,00 € |
Beschilderung doppelt (wenn an zwei Örtlichkeiten Haltverbote benötigt werden) |
190,40 € |
Rechtsgrundlagen
Amtliche Verkehrszeichen dürfen nur aufgestellt werden und sind nur rechtswirksam, wenn die zuständige Straßenverkehrsbehörde die Genehmigung (verkehrsrechtliche Anordnung) erteilt hat.
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Mitarbeiter/ -in Verkehrsorganisation |
Team Verkehrsorganisation |
E-Mail: verkehrsorganisation@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-5101 Fax: 0049 3641 49-5365 |