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Karteikartenabschrift für Führerschein

Sie möchten Ihren Führerschein in den fälschungssicheren Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen bzw. Ihr Führerschein ist verloren gegangen oder Ihr Name hat sich geändert. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde des Wohnsitzes fordert von Ihnen eine sogenannte Karteikartenabschrift, da der alte Führerschein von einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wurde.

Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat und gibt Auskunft über Fahrerlaubnisdaten.

Sie wohnen derzeit in Jena

Anforderung der Karteikartenabschrift von einer anderen Behörde

Ihr alter (grauer oder rosa) Führerschein wurde von einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt. Dann beantragen Sie bitte bei der Fahrerlaubnisbehörde ihres ursprünglichen Wohnortes schriftlich oder telefonisch eine Karteikartenabschrift. Teilen Sie dem Mitarbeiter mit, dass Sie nun in Jena wohnen und einen neuen Führerschein beantragen möchten.

Bitten Sie darum, dass die Karteikartenabschrift an folgende Adresse gesendet oder gefaxt wird:

Stadt Jena
Fachdienst Bürger- und Familienservice
Team Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 100338
07703 Jena

Fax: 0049 3641 49-3739

Die Anschriften anderer Fahrerlaubnisbehörden finden Sie auf der Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (siehe Links).

Sie wohnen nicht mehr in Jena

Anforderung der Karteikartenabschrift von Jena

Ihr alter Führerschein wurde von der Fahrerlaubnisbehörde in Jena ausgestellt.

Richten Sie Ihre Anfrage an die Stadt Jena:

  • per E-Mail
  • per Fax
  • postalisch
Notwendige Informationen

Um Ihre Anfrage möglichst schnell und ohne zusätzliche Rückfragen bearbeiten zu können, benötigen wir - formlos - folgende Informationen:

  • Familienname
  • frühere Familiennamen (Geburtsname oder Ehenamen)
  • Vorname bzw. Vornamen (bitte alle angeben)
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Ausstellungsdatum / Listen-Nummer des Führerscheins (wenn möglich)
  • jetzige Wohnanschrift
  • private Telefonnummer für eventuelle Rückfragen

Teilen Sie uns bitte auch die genaue Anschrift und evtl. die Fax-Nummer der Fahrerlaubnisbehörde mit, für die Sie die Karteikartenabschrift benötigen. Die Karteikartenabschrift wird unmittelbar der Fahrerlaubnisbehörde zugestellt.

Wohnsitz in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union

Haben Sie Ihren Wohnsitz in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union verlegt und benötigen Sie dort zur Erledigung Ihrer Führerscheinangelegenheiten eine Karteikartenabschrift, übersenden Sie uns bitte ein formloses Schreiben und fügen eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes bei.

Die Karteikartenabschrift wird Ihnen an Ihre Wohnanschrift übersandt.

Terminvereinbarung erforderlich

Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung erfolgen kann. Diese können Sie entweder über die Online-Terminvereinbarung Fahrerlaubnisbehörde oder telefonisch vornehmen.

Informieren Sie sich bitte vor Ihrer Terminbuchung zu den Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen der gewünschten Dienstleistung.

Tag
Zeit
Montag 09:00 – 13:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 13:00 Uhr

Für die Ausstellung einer Karteikartenabschrift fallen keine Gebühren an.

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen Fahrerlaubnisbehörde

Team Fahrerlaubnisbehörde

E-Mail: feb@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3830

Fax: 0049 3641 49-3827

Standort

Team Fahrerlaubnisbehörde

Engelplatz 1
07743 Jena
Deutschland