Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Kennzeichenwechsel wegen Verlust oder Diebstahl

Bei Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen ist die Umkennzeichnung des Fahrzeuges zwingend notwendig. Einfaches Ersetzen der bisherigen Kennzeichen ist auf Grund der Registrierung des Kennzeichens in verschiedenen Fahndungs- bzw. Sperrregistern nicht möglich.

Grundsätzlich müssen Sie eine Versicherung an Eides statt über den Verlust des Kennzeichens abgeben (§ 5 StVG). Diese Erklärung kann nur persönlich gegenüber dem Aufnehmenden abgegeben werden (§27 ThürVwVfG). Die Abgabe der Versicherung an Eides statt ist gebührenpflichtig.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein und Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • Versicherung an Eides statt
  • Protokoll der letzten Hauptuntersuchung - sofern die erstmalige Frist zur Untersuchung fällig war
  • allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter (siehe Downloads)
  • gegebenenfalls die Niederschrift über die Aufnahme einer Strafanzeige bei der Polizei

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Dokumente können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang abholen (ohne Termin).

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr

 

Samstage im Monat Tage Zeiten
April 06.04. und 20.04.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Mai 11.05. und 25.05.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Juni 08.06. und 22.06.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Juli 06.07. und 20.07.2024 09:00 - 13:00 Uhr
August 03.08., 17.08. und 31.08.2024 09:00 - 13:00 Uhr
September 14.09. und 28.09.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 12.10. und 26.10.2024 09:00 - 13:00 Uhr
November 09.11. und 16.11.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 07.12. und 21.12.2024 09:00 - 13:00 Uhr

 

Leistungen Gebühr
Umkennzeichnung 26,80 €
wenn im Rahmen einer Sicherungsübereignung die Aufbewahrung und Übersendung des Fahrzeugbriefes / Zulassungsbescheinigung Teil II notwendig sind 15,30 €
bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens 10,20 €
bei vorheriger Reservierung eines Wunschkennzeichens 2,60 €
Kosten für die Prägung der Kennzeichen  
Abnahme der Versicherung an Eides statt 30,70 €

Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um 0,30 € pro verwendetem Klebesiegel.

Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

Team Bürgerservice

E-Mail: buergerservice@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3800

Fax: 03641 49-3827

Standort

Team Bürgerservice

Engelplatz 1
07743 Jena
Deutschland