
In Kürze
Den Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland können Sie im Standesamt Jena durch persönliche Vorsprache erklären. Voraussetzung für die Entgegennahme Ihrer Erklärung ist, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Jena gemeldet sind.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage des Reisepasses wird zusätzlich eine erweiterte Meldebescheinigung benötigt)
- Geburtsurkunde oder, falls verheiratet bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebend, Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | keine Sprechzeiten |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | keine Sprechzeiten |
Für die Terminvereinbarung bzw. die Terminanfrage per Mail, geben Sie bitte unbedingt auch Ihre Telefonnumer an.
Hinweis
Gebäude der Stadt Jena können nach vorheriger Terminvereinbarung und mit medizinischer Mund-Nasen-Bedeckung betreten werden.
Gebühren
Leistungen | Gebühren |
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Beurkundung der Kirchenaustrittserklärung | 30,00 € |
Bitte zahlen Sie mit EC-oder Kreditkarte.
Ansprechpartner
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Mitarbeiter/-innen |
Team Standesamt |
E-Mail: standesamt@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3470 Fax: 0049 3641 49-3474 |