Motorrad mit Autoführerschein fahren – B196
Inhaber eines Führerscheins der Klasse B können diesen um die Schlüsselzahl 196 ergänzen. Somit haben sie die Möglichkeit, neben den Fahrzeugen der Klasse B, Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, zu führen.
Details
Führerschein B196 beantragen
Voraussetzungen für Schlüsselzahl 196
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden, wenn:
- der Inhaber seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt,
- der Antragsteller bei der Erteilung das Mindestalter von 25 Jahren erreicht hat,
- ein Nachweis (gemäß Anlage 7b FeV) der erfolgreichen Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten (UE) von jeweils 90 Minuten (Theorie mindestens vier UE und Praxis mindestens fünf UE) vorliegt und
- zwischen Abschluss der Fahrerschulung und Eintragung der Schlüsselzahl 196 maximal ein Jahr liegt.
Eine theoretische und praktische Prüfung muss dafür nicht abgelegt werden. Die Eintragung der Schlüsselzahl B196 ist allerdings nur in Deutschland gültig und berechtigt somit nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben. Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich.
Fahrerschulung für den Führerschein 196
Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten in einer Fahrschule. Nach Abschluss der Fahrerschulung hat die Fahrschule dem Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme gemäß Anlage 7b FeV auszustellen.
Antragstellung
Die Eintragung der Schlüsselzahl 196 durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde erfolgt auf Antrag und unter Vorlage eines Identitätsnachweises, Vorlage eines aktuellen biometrischen Lichtbildes (nicht älter als 3 Monate) und Vorlage des Nachweises der erfolgreichen Teilnahme an einer Fahrerschulung.
Ablauf/Fristen
- Wenn der Führerschein nach Bestellung vorliegt, können Sie von uns benachrichtigt werden und sich den Führerschein gegen Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses und des bisherigen Führerscheins abholen.
Unterlagen
Erfoderliche Unterlagen
- Reisepass oder Personalausweis
- Lichtbild: Bitte bringen Sie ein biometrisches Passbild mit, das nicht älter als drei Monate ist. Das Bild muss 3,5 x 4,5 cm groß sein. Wie das Bild beschaffen sein muss, erfahren Sie auf den Seiten der Bundesdruckerei (siehe Links).
- EU-Kartenführerschein (Haben Sie noch keinen EU-Kartenführerschein, ist gleichzeitig der Umtausch erforderlich. Falls der vorhandene Führerschein nicht von der Stadt Jena ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift (KKA) der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat, notwendig. Fordern Sie die KKA vorab bitte selbst bei der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde an und lassen Sie die KKA direkt an uns übersenden.)
- Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Fahrerschulung
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Dokumente können Sie während der Öffnungszeiten des Bürgerservice am Empfang im Erdgeschoss abholen (ohne Termin).
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online(Link ist extern) oder telefonisch.
Terminzeiten
Tag |
Zeit |
Montag | nach Vereinbarung |
Dienstag | 08:40 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | nach Vereinbarung |
Donnerstag | 08:40 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:40 – 13:00 Uhr |
Hinweis
Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist die Fahrerlaubnisbehörde geschlossen.
Gebühren
Die Gebühr für die Eintragung durch unsere Fahrerlaubnisbehörde beträgt maximal 53,90 Euro.
Rechtsgrundlagen
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Mitarbeiter/-innen Fahrerlaubnisbehörde |
Team Fahrerlaubnisbehörde |
E-Mail: feb@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-3830 Fax: 0049 3641 49-3827 |