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Kurzzeitkennzeichen beantragen

Kurzzeitkennzeichen dienen zur Kennzeichnung von Fahrzeugen außerhalb des Zulassungsverfahrens und können für Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden.

Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen ohne Beschränkungen können zugeteilt werden, wenn:

  • das Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis besitzt,
  • eine gültige Hauptuntersuchung / Sicherheitsprüfung nachgewiesen wird und
  • der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz in Jena hat oder das zu überführende Fahrzeug im Zulassungsbezirk Jena steht.

Nutzung der Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen werden auf Bedarf zur einmaligen, fahrzeuggebundenen Verwendung für folgende Zwecke ausgegeben:

  • Probefahrten
  • Überführungsfahrten

Kurzzeitkennzeichen können grundsätzlich nicht für bereits zugelassene Fahrzeuge zugeteilt werden. Einzige Ausnahme besteht bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen. Hier kann das Kurzzeitkennzeichen außerhalb des Saisonzeitraums zum Beispiel für Fahrten zur Werkstatt oder zur Verbringung an einen anderen Abstellort genutzt werden.

Kurzzeitkennzeichen gelten nur innerhalb Deutschlands

Kurzzeitkennzeichen gelten grundsätzlich nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Kurzzeitkennzeichen werden lediglich vereinzelt in anderen Ländern der Europäischen Union (EU) anerkannt. Daher empfehlen wir für Überführungsfahrten ins Ausland ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen. Wir können Ihnen nicht sagen, in welchen EU-Ländern ein Kurzzeitkennzeichen momentan anerkannt wird. Bitte informieren Sie sich gegebenfalls im Vorfeld bei der entsprechenden Botschaft, ob mit deutschen Kurzzeitkennzeichen das Fahrzeug im betreffenden Land bewegt werden darf.

Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Betriebserlaubnis

Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung (HU) oder Sicherheitsprüfung (SP)

Für Fahrzeuge ohne gültige HU oder SP dürfen nur Fahrten zu einer Untersuchungsstelle in Jena oder in einen angrenzenden Bezirk und zurück zum Standort durchgeführt werden. Wird dem Fahrzeug keine Mängelfreiheit bescheinigt, dürfen abweichend auch Fahrten zur unmittelbaren Reparatur festgestellter Mängel in einer geeigneten Einrichtung in Jena oder einen angrenzenden Bezirk und zurück zum Standort durchgeführt werden.

Das gilt nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher oder verkehrsgefährdend eingestuft wurden. Diese dürfen nicht mehr aus eigener Kraft bewegt werden.

Fahrzeuge ohne gültige Betriebserlaubnis (BE)

Mit Fahrzeugen ohne gültige BE dürfen nur folgende Fahrten durchgeführt werden:

  • Fahrten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen BE stehen
  • Fahrten im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeuges zuständig ist, oder in einen angrenzenden Bezirk und zurück zum Standort

Die Zulassungsbehörde hat die vorstehend genannten Beschränkungen im Fahrzeugschein zu vermerken.

Zulassungszeitraum

Der Zulassungszeitraum beginnt immer am Tag der Ausgabe des Kennzeichen und endet an dem im gelben Feld angebenen Tag. Kurzzeitkennzeichen sind auf maximal 6 Tage beschränkt. Nach Ablaufdatum dürfen damit versehene Fahrzeuge nicht mehr auf öffentlichen Straßen und Plätze genutzt oder geparkt werden.

  • allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter (siehe Downloads)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) zugelassen für Kurzzeitkennzeichen
  • Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II) im Original oder als Kopie
  • Nachweis über die gültige Haupt- bzw. ggf. Sicherheitsprüfung (HU/SP) im Original oder als Kopie
  • Nachweis über den Fahrzeugstandort (z. B. Kaufvertrag, Rechnung)

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr

 

Samstage im Monat Tage Zeiten
September 14.09. und 28.09.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 12.10. und 26.10.2024 09:00 - 13:00 Uhr
November 09.11. und 16.11.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 07.12. und 21.12.2024 09:00 - 13:00 Uhr

Hinweis

Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der Bürgerservice geschlossen.

Leistungen Gebühr
Zuteilung Kurzzeitkennzeichen 13,10 €
Kosten für die Prägung der Kennzeichen  

 

  • § 16a FZV (Definition)
  • Anlage 4 Abschnitt 6 zur FZV (Ausgestaltung der Kennzeichen)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

Team Bürgerservice

E-Mail: buergerservice@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3800

Fax: 03641 49-3827