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Mahnwesen - Beratung

Alle Anfragen zu Mahnungssachverhalten werden geklärt. Bei nicht fristgerechter Zahlung werden die Ansprüche der Stadtverwaltung Jena regelmäßig gemahnt.

Der Fachdienst Buchhaltung und Vollstreckung ist für das Mahnwesen zuständig und dient als Ansprechpartner bei Fragen zu Mahnungen.

Er ist gesetzlich verpflichtet, bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist die geforderten Beträge durch Mahnung einzuziehen. Eine Mahnung ergeht auf gesetzlicher Grundlage einmalig und kostenpflichtig. Die entstehenden Mahngebühren, Säumniszuschläge und andere Nebenforderungen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.

Hinweis: Informationen zum Lastschriftverfahren finden Sie unter Zahlungsmöglichkeiten.

Hinweis 

Der Fachdienst Buchhaltung und Vollstreckung ist aufgrund der aktuellen Situation bis auf Weiteres für jeglichen Besucherverkehr geschlossen. Bitte melden Sie sich per E-Mail unter: vollstreckung@jena.de(Link sendet E-Mail) oder buchhaltung@jena.de.(Link sendet E-Mail)

Tag Zeiten
Montag 08:30 - 11:30 Uhr 
Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen

 

Leistung Gebühr
Mahngebühr 2,5% je Forderung, jedoch mindestens       6,00 EUR
höchstens   100,00 EUR

Säumniszuschläge

Säumniszuschläge sind bei verspäteter Zahlung von Steuern, Gebühren und Beiträgen zu erhoben. Für jeden angefangenen Monat der Säumnis ist ein Säumniszuschlag von 1% des abgerundeten rückständigen Betrages zu entrichten; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag.

Verzugszinsen

Eine Geldschuld ist während des Verzugs mit 5 % über dem aktuellen Basiszins der Europäische Zentralbank taggenau zu verzinsen.

  • § 33 Abs. 2 Nr. 3 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG)
  • Mahngebühren gemäß § 2 in Verbindung mit Punkt 1.1.1.1 der Verwaltungskostenordnung zum Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVGKostO)
  • Säumniszuschläge werden nach § 240 Abgabenordnung bzw. § 14 Thüringer Verwaltungskostengesetz und § 13 der Verwaltungskostensatzung der Stadt Jena festgesetzt.
  • Verzugszinsen: Eine Geldschuld ist während des Verzugs nach § 288 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu verzinsen.
Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Kathrin Gürbüz

Sachbearbeiterin Sitzungsdienst / Sekretariat

Fachdienst Finanzen

E-Mail: kathrin.guerbuez@jena.de(Link sendet E-Mail)

Telefon: 0049 3641 49-3252

Fax: 0049 3641 49-3044

Raum: 01.02_17

Standort

Team Buchhaltung

Am Anger 28
07743 Jena
Deutschland

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