Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen - Fördermöglichkeiten
Der Freistaat Thüringen gewährt Zuwendungen für die Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen in Form eines Baudarlehens.
Ziel der Förderung ist es,
- den Gebrauchswert von Wohnungen wiederherzustellen und zu erhöhen,
- eine Verbesserung der Energieeffizienz der Wohngebäude bzw. der Wohnungen zu erzielen,
- sozial adäquate Mieten zu erreichen (im Durchschnitt bis zu 5,50 €/m² Wohnfläche),
- eine nachhaltige Vermietung der am Bedarf orientierten Wohnungen zu gewährleisten,
- den Anteil an barrierefreien (mit dem Rollstuhl nutzbaren) und barrierearmen Wohnraum zu erhöhen,
- eine schnelle Wiedernutzbarmachung von leer stehendem Wohnraum zu erreichen,
- Wohnraum für Studierende und Auszubildende zu schaffen
Die geförderten modernisierten Wohnungen unterliegen der Belegungsbindung.
Details
Was wird gefördert?
- bauliche Maßnahmen am und im Gebäude und innerhalb der Wohnung, die den Gebrauchswert erhöhen
- heizenergiesparende Maßnahmen
- Maßnahmen der modernisierungsbedingten Instandsetzung
- und weitere Maßnahmen der Instandsetzung von Dach, Fassade, Fenster, Fußboden, Treppe, Schornstein, Durchfeuchtungs- und Nässeerscheinungen
Zuwendungsvoraussetzungen
Das Gebäude muss erhaltungswürdig sein. Mit seiner Beseitigung darf in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden.
Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn es sich bei den Wohnungen um vermietete Eigentumswohnungen handelt.
Mit der Ausführunge der Maßnahme darf erst nach der Bewilligung von Fördermitteln begonnen werden. Eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn wird in Ausnahmefällen auf begründeten Antrag schriftlich erteilt.
Antrag
Antragannehmende und bewilligende Stelle ist das Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über soziale Wohnraumförderung (Thüringer Wohnraumfördergesetz - ThürWOFG(Link ist extern))
- Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbindungsgesetz - WoBindG(Link ist extern))
- Richtlinie zur Förderung der Moderniesierung und Instandsetzung von Mietwohnungen für die Programmjahre 2018 - 2020 (ThürModR - Mietwohnungen(Link ist extern))
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Dienstag |
08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr |
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Frau Mende | Sachbearbeiterin Wohnungsbauförderung / Wohnberechtigungsscheine Team Wohnen und Quartierentwicklung |
E-Mail: wbs@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-5130 Fax: 0049 3641 49-5205 Raum: 02_29 |
Frau Schlegel | Sachbearbeiterin Wohnungsbauförderung Team Wohnen und Quartierentwicklung |
E-Mail: wbf@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-5131 Fax: 03641 49-5205 Raum: 02_35 |