Drohnenflug anzeigen
Flüge mit unbemannten Fluggeräten
Mit Inkrafttreten der der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 wurde der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen (unmanned aircraft system - UAS) europarechtlich neu geregelt.
Flüge in der „offenen“ Kategorie sind ohne Betriebsgenehmigung möglich. Die Piloten haben eigenverantwortlich die gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen und umzusetzen. Dabei sind die besonderen Beschränkungen der sogenannten geografischen UAS-Gebiete nach Art. 15 Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 zu beachten.
Bitte zeigen Sie Ihre Flüge mindestens 3 Tage vor dem geplanten Aufstieg bei der Ordnungsbehörde der Stadt Jena an. Wir prüfen die Flüge auf individuelle Komplikationen und informieren die Leitstellen von Feuerwehr und Polizei.
Weitere Informationen erhalten Sie unter „Details“ und auf der Webseite vom Thüringer Landesverwaltungsamt.
Details
Die Benutzung des Luftraums durch unbemannte Luftfahrzeugsystemen (UAS) ist in der „offenen“ Kategorie frei, sofern der Flug unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt. Je nach Zertifizierung der Drohne wird die „offene“ Kategorie dabei in folgende Unterkategorien unterteilt:
A1 – Flüge sind in Wohn- und Gewerbegebieten erlaubt
- C0 Drohnen und Bestandsdrohnen unter 250 g (kein Erlaubnisschein erforderlich), ein Überflug einzelner Personen ist gestattet
- C1 Drohnen 250 g - 900 g (EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich), ein Überflug einzelner Personen soll vermieden werden
A2 – Flüge sind in Wohn- und Gewerbegebieten erlaubt, ein Überflug einzelner Personen ist verboten (seitlicher Abstand mindestens 30 m, im Langsamflugmodus mindestens 5 m)
- C2 Drohnen 900 g - 4 kg (nur mit EU-Fernpiloten-Zeugnis A2)
A3 - Flüge sind nur auf freiem Feld erlaubt, (seitlicher Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten mindestens 150 m), eine Gefährdung unbeteiligter Personen muss jederzeit ausgeschlossen werden
- Bestandsdrohnen über 250 g, ohne Zertifizierung (selbst mit EU-Fernpiloten-Zeugnis A2)
- C2 Drohnen 900 g - 4 kg (sofern nur EU-Kompetenznachweis A1/A3 vorliegt)
- C3 Drohnen 4 kg - 25 kg
Weitere Erfordernisse
Weiterhin haben die Drohnenbetreiber/-piloten die folgenden Dinge zwingend zu berücksichtigen:
- der Drohnenbetreiber muss gemäß § 66a LuftVG beim Luftfahrt-Bundesamt registriert sein, die elektronische Identifikationsnummer (e-ID) ist auf der Drohne anzubringen und ab 250 g Startgewicht zusätzlich in der App einzugeben
- der Drohnenbetreiber muss eine gültige Luftfahrzeughaftpflichtversicherung für die Drohne abgeschlossen haben
- der Drohnenpilot muss mindestens 16 Jahre alt sein oder unter direkter Aufsicht eines mindestens 16-jährigen Fernpiloten stehen
- der Drohnenpilot muss mit dem vom Hersteller der Drohne erstellten Benutzerhandbuch vertraut sein
- die maximale Flughöhe beträgt 120 m über dem nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche
- das Fliegen außerhalb der Sichtweite ist verboten, es sei denn das UAS fliegt im Follow-me-Modus
- das Überfliegen von Menschenansammlungen ist grundsätzlich untersagt
- es ist kein Transport von gefährlichen Gütern oder ein Abwerfen von Material erlaubt
- Wahrung des Rechts am eigenen Bild (§ 22 Kunsturhebergesetz - KUG) und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
- Flugverbot und Aufnahmeverbot vor Wohnungen bzw. Büros ohne Einverständnis der darin befindlichen Personen
- Flugverbot über Wohngrundstücken ohne Einverständnis des Eigentümers
- Flugverbot in den sogenannten geografischen UAS-Gebieten ohne Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen aus § 21h Abs. 3 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
Informationen zu den geografischen UAS-Gebieten gemäß § 21h Abs. 3 LuftVO erhalten Sie z. B. über das Map Tool vom Bundesamt für Digitales und Verkehr auf der digitalen Plattform für Unbemannte Luftfahrt (dipul).
Der Betrieb eines unbemannten Luftfahrzeugsystems (UAS) über Naturschutzgebieten bedarf beispielsweise gemäß § 21h Abs. 3 Nr. 6 LuftVO auch in der „offenen“ Kategorie einer ausdrücklichen Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde (Fachdienst Umweltschutz der Stadt Jena).
Entsprechende Anfragen sind zu stellen an: umweltschutz@jena.de.
Besonderheiten
In begründeten Fällen kann beim Thüringer Landesverwaltungsamt eine Ausnahmegenehmigung zum Betrieb eines UAS in einem geografischen UAS-Gebiet im Sinne des § 21h Absatz 3 LuftVO, über die dort festgelegten Regelungen hinaus, beantragt werden.
Sofern nicht alle Voraussetzungen der „offenen“ Kategorie erfüllt werden können, operiert der Betreiber in der „speziellen“ oder der „zulassungspflichtigen“ Kategorie. Vor Aufnahme des Betriebs in der „speziellen“ oder „zulassungspflichtigen“ Kategorie ist eine Betriebsgenehmigung oder ein LUC-Zeugnis nach Art. 5 i. V. m. Art. 12 bzw. UAS.LUC.060 der VO (EU) 2019/ 947 einzuholen, sofern nicht die Nutzung eines Standardszenarios nach Anlage 1 dieser Verordnung erklärt werden kann. Zuständige Behörde für die Entgegennahme der Erklärung über die Nutzung eines Standardszenarios und die Erteilung einer Betriebsgenehmigung für die spezielle Kategorie oder eines LUC-Zeugnisses ist das Luftfahrtbundesamt.
Unterlagen
Drohnenflug anzeigen – benötigte Unterlagen
Um einen Flug mit einem unbemannten Luftfahrzeugsystem (z. B. Drohe) anzuzeigen, bitten wir Sie folgende Daten vorab schriftlich einzureichen:
- Datum, Uhrzeit und Standort des geplanten Aufstiegs
- Nachweis der Luftfahrzeughaftpflichtversicherung
- e-ID (Elektronische Registriernummer der Drohne) - ohne die letzten 3 Ziffern!
- Kompetenznachweis des Drohnenpiloten (soweit erforderlich)
- Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers (soweit erforderlich)
- Einverständniserklärung des Betreibers oder einer zuständigen Stelle gemäß § 21h Abs. 3 LuftVO (soweit erforderlich)
- Zustimmung Fachdienst Umweltschutz (soweit erforderlich)
Öffnungszeiten
| Tag | Zeiten |
|---|---|
| Montag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
| Dienstag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 – 11:30 Uhr |
Hinweise
Wir bitten dringend um eine Terminabsprache! Nur so können wir die Anwesenheit des Mitarbeiters oder eines Stellvertreters gewährleisten. Wenden Sie sich hierfür telefonisch oder per E-Mail an die angegebenen Ansprechpartner.
Ansprechpersonen
| Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
|---|---|---|
| Herr Huth | Teamleiter Team Kommunale Sicherheit |
E-Mail: benjamin.huth@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2543 Raum: 01.01_22 |