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Führerschein - Pflichtumtausch

Pflichtumtausch

Entsprechend der EU-Richtlinie 2006/126/EG (PDF)(Link ist extern) müssen alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden. In Deutschland erfolgt der Umtausch in zwei Stufen und gestaffelt im Zeitraum vom 19.01.2022 bis 19.01.2033.

Die Gültigkeit der ab dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre befristet.

Umtauschtermin so früh wie möglich beantragen - derzeitiger Führerschein wird ungültig

In Deutschland erfolgt der Umtausch in zwei Stufen und gestaffelt im Zeitraum vom 19.01.2022 bis 19.01.2033. In der Tabelle finden Sie den für Sie maßgeblichen Umtauschtermin. Ihr Führerschein muss bis zum festgelegten Zeitpunkt umgetauscht werden. Anderenfalls wird Ihr derzeitiger Führerschein ungültig. Beantragen Sie den Umtauschtermin so früh wie möglich.

Erste Stufe - Papierführerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden

Geburtsjahr Fahrerlaubnisinhaber/-in

Stichtag für Tausch

vor 1953 19.01.2033
1953 bis 1958 19.01.2022
1959 bis 1964 19.01.2023
1965 bis 1970 19.01.2024
1971 und später

19.01.2025

Zweite Stufe - Kartenführerscheine, die im Zeitraum vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden
Ausstellungsjahr Kartenführerschein
Stichtag für Tausch
1999 bis 2001 19.01.2026
2002 bis 2004 19.01.2027
2005 bis 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013 19.01.2033

Hinweis: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Kartenführerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Voraussetzung

Sie haben in Jena Ihren Hauptwohnsitz.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolt durch persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung. Ein Antragsformular muss durch Sie nicht ausgefüllt werden. Es wird durch uns erstellt und von Ihnen lediglich unterschrieben.

Online beantragen

Alternativ können Sie den Antrag auf Umtausch in den EU-Kartenführerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde online(Link ist extern) stellen.

Hierzu halten Sie bitte Ihren alten Führerschein bereit, da Sie die Daten entsprechend eingeben müssen. Wurde Ihre Fahrerlaubnis in der ehemaligen DDR von 1968 bis 1982 erteilt, müssten Sie noch im Besitz des Nachweises zur Fahrerlaubniserteilung (Karteikarte "VK 30") sein. Bitte legen Sie diesen Nachweis den von Ihnen unterschriebenen Antragsunterlagen bei und schicken uns diese zu.

Sofern Sie Inhaber der alten Klasse 3 sind, müssen Sie in dem angezeigten Fenster weitere Fragen beantworten. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter den Hinweisen zu den jeweiligen Klassen.

  • Ihr neuer Führerschein wird Ihnen durch die Bundesdruckerei per Direktversand an Ihre Meldeadresse zugestellt. Eine weitere persönliche Vorsprache ist dadurch nicht notwendig.
  • Sollten Sie Ihren neuen Führerschein doch persönlich abholen wollen, kann dies nach ca. 4 Wochen erfolgen.
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Lichtbild: Bitte bringen Sie ein Lichtbild mit, das nicht älter als drei Monate ist und den Vorschriften der Biometrie entsspricht. Das Bild muss 3,5 x 4,5 cm groß sein. Wie das Bild beschaffen sein muss, erfahren Sie auf den Seiten der Bundesdruckerei (-> Links).
  • Führerschein: Falls der vorhandene Führerschein nicht von der Stadt Jena ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat, notwendig. Fordern sie die Karteikartenabschrift bitte selbst bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an und lassen sie diese direkt an uns übersenden bzw. per Fax zustellen.
  • Nachweise zu Fahrerlaubniserteilungen (Karteikarte "VK 30") bei Erteilung in der ehemaligen DDR von 1968 bis 1982

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Dokumente können Sie während der Öffnungszeiten des Bürgerservice am Empfang im Erdgeschoss abholen (ohne Termin).

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online(Link ist extern) oder telefonisch.

Terminzeiten

Tag
Zeit
Montag nach Vereinbarung
Dienstag 08:40 – 18:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 08:40 – 16:00 Uhr
Freitag 08:40 – 13:00 Uhr

Hinweis

Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist die Fahrerlaubnisbehörde geschlossen.

 

Leistung Gebühr
Bearbeitungsgebühr einschließlich Führerschein und Zustellung per Direktversand 30,40 €
  • EU-Richtlinie 2006/126/EG
  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen Fahrerlaubnisbehörde

Team Fahrerlaubnisbehörde

E-Mail: feb@jena.de(Link sendet E-Mail)

Telefon: 0049 3641 49-3830

Fax: 0049 3641 49-3827

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