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Prostitutionstätigkeit anmelden / verlängern

Anmeldung / Verlängerung einer Tätigkeit als Prostituierte / Prostituierter gemäß § 3 Abs. 1 ProstSchG

Die Ausübung einer Tätigkeit im Prostitutionsbereich ist für Personen unter 18 Jahren verboten. Anmelden müssen sich alle Personen über 18 Jahre, die eine sexuelle Dienstleistung gegen Entgelt erbringen.

Die Anmeldung muss persönlich oder per Webformular vor Aufnahme der Tätigkeit bzw. vor Ablauf der bisherigen Anmeldebescheinigung bei der Behörde erfolgen, in deren Zuständigkeit Sie die Tätigkeit überwiegend wahrnehmen möchten. Die Anmeldung über das Webformular kann die Bearbeitung beschleunigen, ersetzt aber nicht das persönliche Anmelde- und Beratungsgespräch in der Behörde.

Die Anmeldebescheinigung gilt für anmeldepflichtige Personen ab 21 Jahren für zwei Jahre, für anmeldepflichtige Personen unter 21 Jahren gilt sie für ein Jahr.

Gesundheitsberatung

  • Vor Erteilung der Anmeldebescheinigung ist eine gesundheitliche Beratung (keine Untersuchung) wahrzunehmen. Diese können Sie in einem Gesundheitsamt Ihrer Wahl durchführen. Bei der Erstanmeldung erfolgt das Beratungsgespräch bei der am Ort der Anmeldung für die Durchführung der gesundheitlichen Beratung zuständigen Behörde.
  • Der Nachweis über die Gesundheitsberatung ist für die Anmeldung der Prostitutionsausübung zwingend erforderlich. Dieser Nachweis ist bei Personen zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr 6 Monate und bei Personen über 21 Jahren ein Jahr gültig. Der Nachweis über die Beratung darf bei Erstanmeldung nicht älter als 3 Monate sein.
  • Ein aktueller Nachweis ist bei der Ausübung der Tätigkeit immer mitzuführen.

Arbeitserlaubnis

  • Ausländische Staatsangehörige, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind, haben bei der Anmeldung nachzuweisen, dass sie berechtigt sind, eine Beschäftigung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit auszuüben (Arbeitserlaubnis).

Alias-Bescheinigung

  • Zusätzlich zur Anmeldebescheinigung können Sie eine Alias-Bescheinigung erhalten.
  • 2 Lichtbilder
  • Personalausweis / Reisepass / Pass- oder Ausweisersatz
  • Arbeitserlaubnis bei nicht freizügigkeitsberechtigten ausländischen Staatsbürgern
  • Bescheinigung über eine gesundheitliche Beratung (bei Erstanmeldung nicht älter als 3 Monate)

Erforderliche Angaben

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • die Länder und Kommunen, in denen die Tätigkeit ausgeübt werden soll
  • die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung im Sinne des Meldrechts oder hilfweise eine Zustellanschrift in Deutschland
Tag Zeiten
Montag 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 11:30 Uhr

Hinweise

Wir bitten dringend um eine Terminabsprache! Nur so können wir die Anwesenheit des Mitarbeiters oder eines Stellvertreters gewährleisten. Wenden Sie sich hierfür telefonisch oder per E-Mail an die angegebenen Ansprechpartner.

Tag Zeiten
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Wir bitten um telefonische Voranmeldung.

Diese Leistung ergeht gemäß § 2 Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostitutionsschutzgesetzes (ThürAGProstSchG) verwaltungskostenfrei.

Name Funktion/Bereich Kontakt
Herr Wimmer

Sachbearbeiter Prostituiertenschutzgesetz

Team Kommunale Sicherheit

E-Mail: ordnung@jena.de

Telefon: 0049 3641 492519

Raum: 01.01_13

Frau Kirst

Sachbearbeiterin Sonderaufgaben nach Ordnungsbehördengesetz

Team Kommunale Sicherheit

E-Mail: lisa.kirst@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-2509

Raum: 01.01_16

Mitarbeiter/-innen

Gesundheitsberatung Prostitution

Team Hygiene

E-Mail: gesundheitsamt@jena.de

Telefon: 0049 3641 493136

Standort

Team Kommunale Sicherheit (GAZ)

Am Anger 28
07743 Jena
Deutschland