Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Datenschutzhinweise Staatsangehörigkeitsbehörde

Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Informationspflicht nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) - Direkterhebung beim Betroffenen und Informationspflicht nach Art. 14 DS-GVO - keine Direkterhebung beim Betroffenen

1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen (Art. 13 Abs. 1 S. 1 a) DS-GVO

Verantwortlicher

Stadt Jena, vertreten durch den Oberbürgermeister, Herrn Dr. Thomas Nitzsche, Am Anger 15, 07743 Jena

Innerorganisatorisch für die Datenverarbeitung verantwortlich

Fachdienst Bürgerdienste
Fachdienstleiter Olaf Schroth
Engelplatz 1
07743 Jena
Telefon: 0049 3641 49-3800
E-Mail: einbuergerungen@jena.de

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (Art. 13 Abs. 1 S. 1 b) DS-GVO

Postanschrift                                          

Datenschutzbeauftragte
Am Anger 15
07743 Jena
Telefon 0049 3641 49-2113
Fax 0049 3641 49-2114
E-Mail: datenschutz@jena.de

3. Zweck der Datenverarbeitung (Art. 13 Abs. 1 S.1 c) HS 1 DS-GVO

Erfassung der Daten (u. a. Name, Aliasnamen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Abstammung etc.) eines Ausländers zur Durchführung eines Einbürgerungsverfahrens und/oder Staatsangehörigkeitsvorgängen.

Die Staatsangehörigkeitsbehörde entscheidet über Einbürgerungen in den deutschen Staatsverband, die Genehmigung des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit, die Rechtsstellung als Deutsche oder Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die Feststellung des Fortbestands oder des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit erklärungspflichtiger Personen, die Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen, von Ausweisen über die Rechtsstellung als Deutsche oder Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit und sonstiger die deutsche Staatsangehörigkeit betreffender Bescheinigungen. Außerdem nimmt die Staatsangehörigkeitsbehörde Erklärungen zur deutschen Staatsangehörigkeit entgegen und stellt an erklärungspflichte Personen eine Information über deren Obliegenheit zur Abgabe einer Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit und zur Beibehaltung einer ausländischen Staatangehörigkeit sowie über insoweit gesetzlich bestimmte mögliche Rechtsfolgen zu.

Rechtsgrundlagen: § 1 StAngZustG (Gesetz über die Zuständigkeit in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten), § 31, § 32 Abs. 1, § 33 Abs. 2 und 5, § 36 und § 37 Abs. 2 StAG, § 73 Abs. 1 AufenthV (Aufenthaltsverordnung)

4. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung (Art. 13 Abs. 1 S. 1 c) HS 2 DS-GVO

Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitungstätigkeiten (Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO) gelten § 31 StAG, das Bundeszentralregistergesetz, die MeldedatenVO, die AufenthaltsVO und ggf. entsprechende internationale Regelungen.

§ 37 Abs. 1 Satz 2 StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz) i.V.m. § 82 Abs. 1 AufenthG (Aufenthaltsgesetz).

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern (Art. 13 Abs. 1 S. 1 e) DS-GVO

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Speicherung im deutschlandweit geführten Staatsangehörigkeitsregister an das Bundesverwaltungsamt als zuständige Registerbehörde übermittelt. Darüber hinaus werden Ihre personenbezogenen Daten, falls dies erforderlich und gesetzlich erlaubt ist, weitergegeben an:

  • Zuständige Ministerien der Länder
  • Meldebehörde
  • Standesamt
  • Sicherheitsbehörden (Ausländerbehörde, Polizei, Verfassungsschutz)
  • Sozialleistungsträger inkl. BafögÄmter, Unterhaltsvorschuss, Finanzamt
  • Staatsanwaltschaft/ Gerichte
  • Falls es erforderlich und gesetzlich zulässig ist, werden Ihre Daten an zuständige Behörden Ihres Heimatstaates weitergegeben. Als personenbezogene Daten nach Art. 4 Nr. 1 DS-GVO gelten Daten der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität einer natürlichen Person (Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Nationalität, Name, Eltern, Abstammung, Personenstand, Behinderung, Sprachkenntnisse, Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Wohnort, Mietkosten, Arbeitgeber, LebenspartnerIn, Kinder, Adresse, Aufenthalt der letzten 5 Jahre, Schuldenfreiheit, Krankenversicherung, Versicherungen allgemein, Passinformationen, Aufenthaltstitel, Urkunden, Zeugnisse)

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation (Art. 13 Abs. 1 S. 1 f) DS-GVO

Grundsätzlich gibt es keine Notwendigkeit, Ihre Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln, es sei denn es ist zum Vollzug des Staatsangehörigkeitsrechts zwingend erforderlich. Die Erlaubnis dazu müssen Sie extra erteilen.

7. Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Dauer (Art. 13 Abs. 2 lit. a DS-GVO

Nach der Erhebung bei der Staatsangehörigkeitsbehörde werden die Daten für folgende Dauer gespeichert: 30 Jahre nach Feststellung, Erwerb oder Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit und 50 Jahre Verzeichnisse der ausgestellten Staatsangehörigkeitsurkunden.

8. Rechte der Betroffenen im Rahmen der Verarbeitung (Art. 13 Abs. 2 b) DS-GVO

Sie haben das Recht auf Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführte Informationen.

  1. Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person bei der Staatsangehörigkeitsbehörde gespeicherten Daten und deren Verarbeitung zu erhalten (Art. 15 DSGVO)
  2. Sie haben Recht auf Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO).
  3. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so haben Sie das Recht auf Löschung Sie betreffender personenbezogener Daten, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft.
  4. Unter vorliegenden rechtlichen Voraussetzungen (Art. 18 DSGVO) haben Sie das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten.
  5. Sie haben Recht auf Widerspruch aus Gründen der Verarbeitung Ihrer Daten, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. (Art. 21 DSGVO).
  6. Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

9. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 13 Abs. 2 d) DS-GVO

Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DS-GVO. Dies ist in Thüringen der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt.

10. Gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Bereitstellung der Daten (Art. 13 Abs. 2 e) DS-GVO

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus: §31 Staatsangehörigkeitsgesetz, Bundeszentralregistergesetz, MeldedatenVO und AufenthaltsVO. Wer unrichtige oder unvollständige Angaben zu wesentlichen Voraussetzungen der Einbürgerung macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen eine Einbürgerung zu erschleichen (§42 StAG), wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bzw. mit einer Geldstrafe und der Rücknahme der Einbürgerung bestraft.

11. Automatisierte Entscheidungsfindung (Art. 13 Abs. 2 f) DS-GVO

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nicht mittels automatisierter Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1, 4 DS-GVO.

12. Weiterverarbeitung für einen anderen Zweck (Art. 13 Abs. 3 DS-GVO

Ihre personenbezogenen Daten werden nicht für einen anderen Zweck weiterverarbeitet als den, für den die Daten erhoben wurden.