08.07.2025: Informationen zu digitalen Passbildern - mit Empfehlung für Kinder bis 6 Jahre
Digitale Passbilder für Bürgerservice und Ausländerbehörde
Digitale Passbilder werden aktuell nur in den Bereichen Bürgerservice und Ausländerbehörde benötigt.
Die Stadt Jena bietet für Personalausweise und Reisepässe im Bürgerservice sowie Aufenthaltstitel und Reiseausweise für in Jena lebende Ausländer in der Ausländerbehörde digitale Lichtbildaufnahmen an. Diese Passbilder werden vor Ort im Rahmen Ihres Antrags erstellt.
Alternativ können diese Passbilder im Vorfeld bei zertifizierten Fotodienstleistenden, siehe https://www.e-passfoto.de oder von der zertifizierten Drogeriekette angefertigt werden.
Herausforderung digitale Passbilder für Kinder bis 6 Jahre
Damit alle biometrischen Anforderungen an Passbilder erfüllt werden, ist es notwendig, dass die fotografierte Person während der Aufnahme ruhig sitzt.
Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass die Anfertigung geeigneter Lichtbilder von Babys und Kleinkindern an den Geräten im Bürgerservice mitunter schwerfällt, da es jüngeren Kindern oft nicht gelingt allein ruhig zu sitzen. Die Erstellung digitaler Passbilder für Babys und Kleinkinder bis 6 Jahren ist in der Ausländerbehörde generell nicht möglich.
Empfehlung für Kinder bis 6 Jahre für beide Bereiche
Lassen Sie die digitalen Passbilder für Kinder bis 6 Jahre im Vorfeld Ihres Termins beim Bürgerservice oder der Ausländerbehörde durch zertifizierte Fotodienstleistende, siehe www.e-passfoto.de, oder bei der zertifizierten Drogeriekette anfertigen.
Kinder ab 6 Jahre
Fotoaufnahmen ab einem Alter von sechs Jahren können im Bürgerservice bzw. der Ausländerbehörde oder bei allen zertifizierten Fotodienstleistenden, siehe www.e-passfoto.de, sowie bei der zertifizierten Drogeriekette gemacht werden.
Kosten für digitale Passbilder in der Behörde
Das Anfertigen digitaler Passbilder in der Behörde kostet aktuell in beiden Servicebereichen 6,00 €.
Unzulässige Passbilder
Selbstgemachte Fotos, Bilder aus Fotokabinen oder Passfotos aus Foto-Apps und ausgedruckte Passbilder sind seit dem 01.05.2025 im Bürgerservice sowie in der Ausländerbehörde nicht mehr zulässig.