Berufung ehrenamtliche Richter/innen am Sozialgericht Altenburg
Alle fünf Jahre sucht die Stadt Jena Bewerberinnen und Bewerber für das Amt als ehrenamtliche Richterin / ehrenamtliche Richter zur Mitwirkung in den Kammern für Angelegenheiten des § 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG (Angelegenheiten der Sozialhilfe einschließlich der Angelegenheiten Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und des Asylbewerberleistungsgesetzes) am Sozialgericht Altenburg.
Die Berufung erfolgt durch den Präsidenten des Landessozialgerichts auf Grundlage der Vorschlagsliste der Stadt Jena. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Interessierte sind hiermit aufgerufen, sich für das Ehrenamt zu bewerben.
Details
Für die Amtszeit von fünf Jahren werden neue ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Sozialgericht Altenburg gesucht.
Die Stadt Jena hat hierfür eine Vorschlagsliste zu erstellen.
Aufgrund dieser Vorschlagsliste werden die ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richter durch den Präsidenten des Thüringer Landessozialgerichts berufen.
Voraussetzungen
§§ 16 bis 17 Sozialgerichtsgesetz (SGG)
Die Voraussetzungen für das Amt sind:
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Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit,
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mit Beginn der Amtszeit mindestens 25 Jahre,
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zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Vorschlagsliste in Jena wohnhaft.
Vom Amt einer ehrenamtlichen Richterin/ eines ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen:
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Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind,
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Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht berufen werden.
Weiterhin können nach § 17 Abs. 3 SGG Bedienstete der Kreise und kreisfreien Städte nicht in der Kammer sein, die über Streitigkeiten aus ihrem Arbeitsgebiet entscheidet.
Rechtsgrundlagen
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Sozialgerichtsgesetz (SGG)
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Deutsches Richtergesetz (DRiG)
Ablauf/Fristen
Bewerbungen sind ab sofort möglich beim
Fachdienst Recht
Am Anger 15
07743 Jena
Fristende für Bewerbungen ist der 28.02.2026.
Unterlagen
Bitte nutzen Sie den unter Downloads bereitgestellten Personalbogen als Bewerbung und reichen ihn vollständig ausgefüllt und unterschrieben, gern auch per E-Mail, ein.
Öffnungszeiten
| Tag | Zeiten |
|---|---|
| Montag | 08:00 – 15:30 Uhr |
| Dienstag, Mittwoch | 08:00 – 17:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 – 17:30 Uhr |
| Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Ansprechpersonen
| Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
|---|---|---|
| Frau Diana Kölbel | Juristische Mitarbeiterin Fachdienst Recht |
E-Mail: fd-recht@jena.de Telefon: 0049 3641 492120 |
| Sekretariat |
Fachdienst Recht |
E-Mail: fd-recht@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2115 Fax: 0049 3641 49-2114 Raum: 1_06 |