![Drei Personen sitzen an einem Tisch und diskutieren. Im Vordergrund ist ein aufgeklappter Laptop zu sehen.](/sites/default/files/styles/header_image_tiny/public/2019-03/Volksbad.Tagung_Quelle_JenaKultur_Foto_A_0.png?h=9aab9507&itok=YGGYdqYs)
Gefahrguttransporte - Allgemeinverfügung § 35 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
In der Allgemeinverfügung für Gefahrguttransporte können Sie nachlesen, auf welchen Strecken im Stadtgebiet Jena - außerhalb der Autobahnen - bestimmte Gefahrgüter transportiert werden dürfen, ohne dass Sie dafür einen separaten Antrag vor dem Transport stellen müssen.
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
---|---|
Montag | 08:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie uns nach telefonischer Absprache.
Rechtsgrundlagen
- § 35 Absatz 3 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Mitarbeiter/ -in Verkehrsorganisation |
Team Verkehrsorganisation |
E-Mail: verkehrsorganisation@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5101 Fax: 0049 3641 49-5365 |