Logo & Wappen der Stadt Jena - Genehmigung der Nutzung
Das Logo und das Label der Stadt Jena stehen für Werbezwecke zur Verfügung, wohingegen das Wappen nur in Ausnahmefällen und für amtliche Zwecke wie Bescheide, Briefe etc. genutzt werden kann.
Das Lichtstadt-Logo und das Lichtstadt-Label stehen für Werbezwecke Dritter zur Verfügung. Es genügt ein formloser Antrag per E-Mail mit einem Verwendungsvorschlag als Entwurf. Die Freigabe durch die Stadt Jena erfolgt schriftlich per E-Mail.
Das Wappen darf nur in Ausnahmefällen verwendet werden. Dessen Nutzung bleibt der Behörde in Bescheiden und Briefen oder sonstigen amtlichen Kennzeichnungen vorbehalten.
Bitte senden Sie uns einen Entwurf des Print- oder Digitalerzeugnisses zur Begutachtung und Freigabe zu.
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Frau Braune | Pressesprecherin Leiterin Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit |