Existenzgründung für Empfänger von Bürgergeld
Die Mitarbeiter beraten Sie zu allen Fragen zu Existenzgründung oder Selbständigkeit. Voraussetzung ist der Bezug von Leistungen nach dem SGB II - Bürgergeld.
Öffnungszeiten
| Tag | Zeiten |
|---|---|
| Montag bis Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Montag bis Donnerstag | 13:00 - 15:00 Uhr |
Ansprechpersonen
Zur ersten Kontaktaufnahme können Sie sich telefonisch an das Kundenzentrum unter 0049 3641 494713 wenden oder per E-Mail an gruender@jena.de.