Bewohnerparkausweis verlängern
Online verlängern
Sie können die Verlängerung Ihres bereits vorhandenen und noch gültigen Bewohnerparkausweises persönlich oder online beantragen.
Sollte Ihr bisheriger Bewohnerparkausweis bereits abgelaufen sein, so müssen Sie einen neuen Bewohnerparkausweis beantragen.
Details
Die Laufzeit des Bewohnerparkausweises beträgt in der Regel ein Jahr. Die Verlängerung sollten Sie rechtzeitig vornehmen. Sie erhalten dann parallel zum auslaufenden Ausweis einen Neuen, dessen Gültigkeit mit Ablauf des alten Ausweises beginnt. Der alte Ausweis muss in diesem Zusammenhang nicht abgegeben werden.
Bei der Online-Beantragung der Verlängerung ist darauf zu achten, dass der Antragsteller der Inhaber des Bewohnerparkausweises ist.
Hinweis zur Dateneingabe bei der Online-Verlängerung: In das Feld "Parkausweisnummer" müssen der Unterscheidungsbuchstabe der jeweiligen Zone und anschließend ohne Leerzeichen die Ziffern eingetragen werden, zum Beispiel W0141.
Ablauf / Fristen
Wir empfehlen, den Antrag ca. 3-4 Wochen vor Ablauf des alten Ausweises zu stellen. Frühestens 1 Monat vor Ablauf des aktuellen Parkausweises ist eine Verlängerung möglich.
Unterlagen
- Ausweisdokument - Entfällt bei Beantragung über das Internet. Der Ausweis wird dem im Kraftfahrt-Bundesamt registrierten Fahrzeughalter bzw. dem Nutzer des Fahrzeuges - siehe Nutzungsberechtigung - zugeschickt.
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- ggf. Nutzungsberechtigung des Fahrzeughalters - Wenn Sie den Bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug beantragen, für das Sie nicht gleichzeitig der Halter sind, benötigen Sie eine schriftliche Nutzungsberechtigung des Fahrzeughalters.
- ggf. eine schriftliche Vollmacht - Wenn Sie einen Dritten mit der Beantragung des Bewohnerparkausweis beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen.
- Form der Nachweise bei Internetbeantragung - Sie können uns die Nachweise im Nachgang an Ihre online-Beantragung per Post zuschicken oder diese Einscannen und als Datei an kfz@jena.de senden.
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
| Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
| Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
| Samstage im Monat | Tage | Zeiten |
|---|---|---|
| Oktober 2025 | 11.10. und 25.10.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| November 2025 | 08.11. und 22.11.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| Dezember 2025 | 06.12. und 20.12.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| Januar 2026 | 10.01. und 24.01.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| Februar | 07.02. und 21.02.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| März | 07.03. und 21.03.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| April | 11.04. und 25.04.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| Mai | 09.05. und 23.05.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| Juni | 06.06. und 20.06.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| Juli | 04.07. und 18.07.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| August | 01.08. und 15.08.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| September | 05.09. und 19.09.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| Oktober | 10.10. und 24.10.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| November | 07.11. und 21.11.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| Dezember | 05.12. und 19.12.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Hinweis
Am 23.12.2025 hat der Bereich nur bis 16 Uhr geöffnet. Am 02.01.2026 ist der Bereich geschlossen. Der Bereich ist am 23.12.2025 ab 16 Uhr und am 02.01.2026 ganztägig telefonisch nicht erreichbar.
Gebühren
| Leistungen | Gebühr |
|---|---|
| Verlängerung des Bewohnerparkausweises im Bürgerservice (für ein Jahr) | 120,00 € |
| Verlängerung des Bewohnerparkausweises online (für ein Jahr) | 120,00 € |
| Ersatz nach Verlust | 10,50 € |
| zuzüglich Klebesiegel | 0,30 € |
Hinweis
Es erfolgt keine (anteilige) Rückerstattung der Gebühren bei Rückgabe bzw. Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen vor Ablauf der Gültigkeit. Die Gebühr verringert sich ausschließlich zum Zeitpunkt der Verlängerung eines Ausweises entsprechend der anteiligen Monate, sofern ein Ausweis für einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr beantragt wird. Es handelt sich hierbei um eine Verwaltungsgebühr und nicht um eine Nutzungsgebühr ähnlich einer Miete.
Rechtsgrundlagen
- § 45 Abs. 1b Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Verkehrsblatt (VkBl.) vom 28.02.2002, Heft 4/2002, Seite 147
- Stadtratsbeschluss Nr. 99/05/61/2266 vom 19.05.1999
Ansprechpersonen
| Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
|---|---|---|
| Mitarbeiter/-innen |
Team Bürgerservice |
E-Mail: buergerservice@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3800 Fax: 03641 49-3827 |