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Fahrzeugschein / ZB I ersetzen

Bei Verlust dieses Dokumentes müssen Sie grundsätzlich eine Versicherung an Eides statt abgeben (§ 5 StVG). Diese Erklärung kann nur persönlich gegenüber dem Aufnehmenden abgegeben werden (§ 27 ThürVwVfG).

Die Abgabe der Versicherung an Eides statt ist gebührenpflichtig.

Hinweis Eidesstattliche Versicherung

Bitte beachten Sie, dass die Zulassungsbehörde eine Eidesstattliche Versicherung grundsätzlich nur von demjenigen abnehmen darf, der für den Verlust verantwortlich ist bzw. das Dokument zuletzt in seinem Besitz hatte und Angaben zum Verlust machen kann (z. B. Geschädigter im Falle eines Diebstahls)!

Weicht der Verursacher vom Halter des Fahrzeuges ab, ist zusätzlich eine Vollmacht für die Abgabe der Versicherung an Eides statt notwendig.

  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II - Dieses Dokument ist als Nachweis der Verfügungsberechtigung vorzulegen. Befindet sich die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der finanzierenden Bank, verzichten wir auf die Vorlage, wenn wir die schriftliche Bestätigung und das Einverständnis der Bank zur Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I erhalten. Der Fahrzeugbrief dagegen muss immer vorgelegt werden, da er im Rahmen der Bearbeitung durch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt wird.
  • Versicherung an Eides statt
  • Protokoll der letzten Hauptuntersuchung
  • allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter (siehe Downloads)

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr
Samstage im Monat Tage Zeiten
Oktober 2025 11.10. und 25.10.2025 09:00 - 13:00 Uhr
November 2025 08.11. und 22.11.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 2025 06.12. und 20.12.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Januar 2026 10.01. und 24.01.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Februar 07.02. und 21.02.2026 09:00 - 13:00 Uhr
März 07.03. und 21.03.2026 09:00 - 13:00 Uhr
April 11.04. und 25.04.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Mai 09.05. und 23.05.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Juni 06.06. und 20.06.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Juli 04.07. und 18.07.2026 09:00 - 13:00 Uhr
August 01.08. und 15.08.2026 09:00 - 13:00 Uhr
September 05.09. und 19.09.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 10.10. und 24.10.2026 09:00 - 13:00 Uhr
November 07.11. und 21.11.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 05.12. und 19.12.2026 09:00 - 13:00 Uhr

Hinweis

Am 23.12.2025 hat der Bereich nur bis 16 Uhr geöffnet. Am 02.01.2026 ist der Bereich geschlossen. Der Bereich ist am 23.12.2025 ab 16 Uhr und am 02.01.2026 ganztägig telefonisch nicht erreichbar.

Leistungen Gebühr
Ersatzausstellung nach Verlust Fahrzeugschein (inkl. Umstellung auf neue Dokumente ZB I / ZB II) 14,50 €
Ersatzausstellung nach Verlust Zulassungsbescheinigung Teil I 11,40 €
Wenn im Rahmen einer Sicherungsübereignung die Aufbewahrung und Übersendung des Fahrzeugbriefes / Zulassungsbescheinigung Teil II notwendig sind, zusätzlich 15,30 €
Abnahme der Versicherung an Eides statt 30,70 €

Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 0,30 € je verwendetem Klebesiegel.

Name Funktion/Bereich Kontakt
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E-Mail: buergerservice@jena.de

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