Kennzeichenwechsel wegen Verlust oder Diebstahl
Bei Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen ist die Umkennzeichnung des Fahrzeuges zwingend notwendig. Einfaches Ersetzen der bisherigen Kennzeichen ist auf Grund der Registrierung des Kennzeichens in verschiedenen Fahndungs- bzw. Sperrregistern nicht möglich.
Grundsätzlich müssen Sie eine Versicherung an Eides statt über den Verlust des Kennzeichens abgeben (§ 5 StVG). Diese Erklärung kann nur persönlich gegenüber dem Aufnehmenden abgegeben werden (§27 ThürVwVfG). Die Abgabe der Versicherung an Eides statt ist gebührenpflichtig.
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein und Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Versicherung an Eides statt
- Protokoll der letzten Hauptuntersuchung - sofern die erstmalige Frist zur Untersuchung fällig war
- allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter (siehe Downloads)
- gegebenenfalls die Niederschrift über die Aufnahme einer Strafanzeige bei der Polizei
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online(Link ist extern) oder telefonisch.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Samstage im Monat | Tage | Zeiten |
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September | 14.09. und 28.09.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Oktober | 12.10. und 26.10.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
November | 09.11. und 16.11.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dezember | 07.12. und 21.12.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Hinweis
Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der Bürgerservice geschlossen.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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Umkennzeichnung | 26,80 € |
wenn im Rahmen einer Sicherungsübereignung die Aufbewahrung und Übersendung des Fahrzeugbriefes / Zulassungsbescheinigung Teil II notwendig sind | 15,30 € |
bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens | 10,20 € |
bei vorheriger Reservierung eines Wunschkennzeichens | 2,60 € |
Kosten für die Prägung der Kennzeichen | |
Abnahme der Versicherung an Eides statt | 30,70 € |
Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um 0,30 € pro verwendetem Klebesiegel.
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Mitarbeiter/-innen |
Team Bürgerservice |
E-Mail: buergerservice@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-3800 Fax: 03641 49-3827 |